Donnerstag, April 2, 2026
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Mein langer Weg zum Recht – Teil 1

Bei mir wurde im Oktober 2024 eine verfassungswidrige Durchsuchung durchgeführt – und dann seitens der Polizei die Aufklärung und Ahndung der Verstöße und mutmaßlichen Straftaten ihrer Beamten zu vereiteln versucht. Ohne Erfolg, wie sich bald zeigen wird. In dieser Serie führe ich durch meine Perspektive auf die Geschehnisse.

Es ist der 2. April 2026. Heute vor 6 Monaten wurde in Hameln eine LED-Tafel aufgehängt, die nicht ohne Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung bleiben würde: 12 Quadratmeter, mitten in der Stadt. Aufgehängt wird sie schon am 2. Oktober – zwei Wochen Testphase für den großen Auftritt. Zwei Wochen lang schaut ein Dackel irritierte Autofahrer an – merkwürdig, aber kein Grund zur Besorgnis. Sieht jemand den Zusammenhang? Kann jemand ahnen, was im Hintergrund vorbereitet wird? Vermutlich nicht.

14. Oktober 2025: Um 17:10 Uhr richte ich eine Presseanfrage an beide betroffenen ZKD-Leitungen. Der ZKD ist der Zentrale Kriminaldienst, die Kriminalpolizei. Die Leiter waren EKHK Hellmich – im Amt bis 31.08.2024 – sowie PRin Lohmann, im Amt seitdem. Ich frage an, wie sie sich zu den Vorwürfen der Unterdrückung möglicher Beweise erklären. Frist: 16. Oktober 2025. Die Uhrzeit ist kein Zufall, es handelt sich um den bevorstehenden Jahrestag, den 17.10.

Lohmann steht nicht im vorrangigen Fokus der Berichterstattung. Zu ihrem Amtsantritt war die Ermittlungsakte schon weitgehend vollständig, sofern der Begriff in Anbetracht der erheblichen Mängel der Akte hier überhaupt verwendbar ist. Es gab sogar schon einen Durchsuchungsbeschluss. Dennoch frage ich beide an – das Recht auf Stellungnahme gilt unabhängig vom Grad des mutmaßlichen Tatbeitrags.

Die Polizeiführung schaut zur Risikobewertung auf Facebook und Instagram – Dossier Hameln hat unter 20 Follower. „Können wir ignorieren“, werden sie denken. Was sie nicht wissen: Der Plan ist ein ganz anderer.

16. Oktober 2025: Ich erinnere an meine Anfrage und appelliere an beide, etwaige entlastende Umstände unbedingt mitzuteilen. Die Ironie, dass ich die Verantwortlichen für die verfassungswidrige Durchsuchung bei mir drängen muss, entlastende Aspekte vorzutragen, nachdem mein Ermittlungsverfahren von sämtlichen entlastenden Aspekten bereinigt worden war, bleibt mir nicht verborgen. Dennoch steht es ihnen zu, gerade weil hier eine öffentliche Thematisierung der Verstöße im Raum steht.

Ich biete zudem an, eine Antwort der beiden im parallel seit 17. September laufenden Presseverfahren vor dem VG Göttingen nicht als Argument für die Anerkennung der Presseeigenschaft anzuführen. Diese wird durch die PD Göttingen bestritten. Das Recht auf Stellungnahme ist ein höchstpersönliches Recht derjenigen, die Gegenstand laufender Berichterstattung sind oder sein werden. Nochmals der drängende Appell, entlastende Umstände unbedingt mitzuteilen, so es solche denn gibt. Die Frist verstreicht. Keine Antwort. Dann ist es so.

(Übrigens ein Satz, der mich durch jede Stufe in diesem Verfahren begleitet hat und weiter begleiten wird. Durch jedes verweigerte Gesprächangebot, über ein Dutzend an der Zahl; durch jede Trotzreaktion der Behörde, in deren DNA die feste Überzeugung eingebrannt ist, alles ließe sich einfach aussitzen: Dann ist es so.)

17. Oktober 2025: Es ist kein gewöhnlicher Freitag, es ist der Jahrestag der verfassungswidrigen Durchsuchung in mehreren Objekten in Hameln und Hannover. Heute wird etwas geschehen, dass es so noch nicht gegeben hat. Ein Aufschlag zu einer sehr unbequemen Berichterstattung als Jungfernfahrt einer 12 Quadratmeter großen LED-Tafel im Stadtzentrum einer Kleinstadt.

Letzte Abstimmung mit der Kanzlei zum Motiv, das heute online gehen soll. Hellmich wird gezeigt, mit Verdacht und Foto – Lohmann für den Moment nicht. Rechtlich wäre das zulässig, auch sie trägt erhebliche organisatorische Verantwortung für das Versagen des Rechtsstaates im vorliegenden Fall. Jedoch erscheint ihr Tatbeitrag für die mit einer öffentlichen Darstellung einhergehenden Auswirkungen auf den oder die Betroffenen zu gering. Ohne der strafrechtlichen Prüfung ihres Verhaltens vorgreifen zu wollen, und hier sollte noch eine gewaltige Überraschung auf mich warten, so erfolgten die Weichenstellungen, die diesen Grundrechtseingriff möglich gemacht hatten, doch lange vor ihrer Amtsübernahme. Der Fokus lag somit auf ihrem Vorgänger, Manfred Hellmich. Dem Mann, dessen Name in der Akte kein einziges Mal auftaucht. Ein Zufall? Wohl kaum, wie sich später zeigen wird.

Plötzlich: Ich soll das Bild von Hellmich verpixeln. Sicherer. Wir diskutieren, engagiert. Ein weiterer Partner der Kanzlei schaltet sich dazu, er pflichtet bei. Wir diskutieren weiter, sie bleiben dabei: Verpixeln. Es ist bei weitem keine ängstliche Kanzlei, im Gegenteil, und das macht mich nachdenklich. Andere Kanzleien hätte ich ignoriert, hier folge ich dem Rat. Widerwillig gleichwohl, aber ich verstehe die Argumentation und habe sie mir inzwischen für die konkrete Formulierung zueigen gemacht.

Ich fahre zum Kastanienwall, dort hängt die LED-Tafel, ein blauer geschlossener Vorhang kündigt an, dass etwas passieren wird. Es ist ein bewölkter Freitag. Grau, wenig Sonne, aber trocken. Windig ist es. Ich habe die falsche Jacke angezogen, aber das ist jetzt sekundär.

Ich bin konzentriert, klappt technisch alles? Ich prüfe alle Steckverbindungen der LED-Tafel, die Helligkeit, die Software, den Controller. Wie schnell kommt wohl die einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung? Kommt sie überhaupt? Wer soll an Eides Statt versichern, dass der Verdacht unzutreffend ist? Das für sich genommen wäre – mutmaßlich – eine Straftat. So etwas gab es noch nie. Hameln ist eine kleine Stadt, die Veröffentlichung würde sich verbreiten wie ein Lauffeuer. Alles muss korrekt sein.

Um 10:45 Uhr informiere ich die Polizeiführung per Mail: „Entwicklungen der kommenden Stunden könnten geeignet sein, zu gewissen Irritationen beizutragen.“ – unten: Zustellungsbevollmächtigung für presserechtliche Schreiben. Wieso sollte das relevant werden? Was für Entwicklungen? Die Nachricht ging an die mit der Durchsuchung betrauten Bediensteten sowie die Leiter aller 7 Fachkommissariate. Angehängt: Ein Rechtsgutachten, das die Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung feststellt. Die wichtigen Stellen: Gelb markiert.

Um 11:45 erscheine ich auf der Polizeiwache und lasse dem Schichtführer zwei Ausfertigungen des Gutachtens vom 27. August aushändigen. „Das wird heute noch relevant“, gab ich dem sichtlich verwunderten Streifenbeamten mit auf den Weg zum Schichtführer. Eine zum „Hochreichen“, eine als Leseexemplar für den Schichtführer. Vermutlich reicht er beide hoch.

Hintergrund der Mail und der Gutachten: Die Bediensteten werden Rückfragen haben, möglicherweise wird eine gewisse Orientierungslosigkeit einsetzen. Die Führung soll erklären können, worum es dem Verantwortlichen geht bzw. was er angibt, worum es ihm geht. Damit, dass mir meine Motive nicht abgenommen werden, hatte ich von Anfang an gerechnet. Zu eng der Tunnelblick.

Um 12:45 Uhr sind der Artikel auf dieser Seite und das Motiv auf der LED-Tafel online: Der mutmaßliche Strippenzieher hinter einer sogenannten Ausforschungsdurchsuchung war – zunächst verpixelt – neben der Fragestellung zu sehen: „Hat Kripo-Chef Beweise unterdrückt?“ Heute, am 2. April 2026, nach über 120 Stunden forensischer Analyse der Akte durch drei der renommiertesten Juristen des Landes, glaube ich zu wissen: Ja, hat er. Doch dazu später mehr.

Auch die Uhrzeit der Veröffentlichung ist kein Zufall. Er soll die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Veröffentlichung ein wenig unkomfortabler machen, jedoch in jedem Fall noch möglich. Es gilt die Unschuldsvermutung, und jeder hat ein Recht auf rechtliches Gehör. Auch der, der mir dieses Recht verweigert hatte.

Was ich an diesem Freitag nicht weiß, nicht für möglich gehalten hätte: Mit welcher institutionellen Angst vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zu dem Thema ich im weiteren Verlauf konfrontiert werden sollte. Gerichtliche Aufarbeitung bedeutet auch: Zeugenvernehmung. Öffentlichkeit. Beides Aspekte, die Schuldige um jeden Preis vermeiden möchten.

Dieser Aufschlag ist nicht der Anfang der Geschichte; er war ein vorläufiger Höhepunkt des nunmehr im dritten Jahr befindlichen Duells zwischen dem Recht und denen, die es gebrochen haben – und mit bemerkenswerter Beharrlichkeit nicht darüber sprechen wollten. Immer noch nicht wollen. Bald: Müssen sie.

Was war zuvor passiert? Es gab meinerseits für alle Ebenen frühe und faire Angebote, klärende Gespräche zu führen. Inzwischen sogar von der Sachbearbeiterin bis zur Innenministerin. Allesamt abgelehnt: „Eine unsachgemäße Aktenführung ist nicht ersichtlich.“ sollte die Polizeidirektion Göttingen am 15. September über ihre Pressestelle mitteilen lassen.

Die offensichtliche Strategie: Aussitzen. Jeder gibt irgendwann auf.

Wirklich jeder?

Im zweiten Teil: Wie ich vor sechs Gerichten scheiterte – und wie jede Niederlage nur die Basis für einen neuen Anlauf war.

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