Dies ist eine Fortsetzung von Teil 1 dieser Serie. Es gibt eine dominierende Frage, die mir in den vergangenen Monaten oft gestellt wurde – von Freunden, von Beratern, von Menschen die wohlmeinend waren: Wann hörst du auf? Die Antwort jedes Mal: Wenn Gerechtigkeit erreicht ist. Es kostet, was es kostet – und es dauert, so lange es dauert. Diese Angelegenheit hat kein Budget, weder zeitlich noch finanziell.
Warum diese Transparenz?
Bevor es losgeht möchte ich eine Frage beantworten, die nach Teil 1 vermehrt so oder so ähnlich aufkam: Du hast nie öffentlich über deine Strategien gesprochen, wieso jetzt? Wieso verrätst du dem Gegenüber alles? Die Antwort ist unangenehm banal:
Weil ich es kann. Zwei Gründe:
1.) Nicht jede meiner Entscheidungen war richtig oder sinnvoll, aber jede meiner Entscheidungen erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen.
Einen Aspekt bereue ich dennoch: Um den Jahreswechsel herum habe ich dem Leiter der PI Hameln-Pyrmont/Holzminden, Leitender Polizeidirektor Matthias Kinzel, in einer Fachaufsichtsbeschwerde und in der Berichterstattung Verantwortung für die verweigerte Sachverhaltsaufklärung zugerechnet, die tatsächlich bei Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn lag, wie sich im Nachgang herausgestellt hat. Ich habe dies sowohl ggü. dem Innenministerium als auch dem Betroffenen unmittelbar klargestellt, nachdem ich die Kenntnis erlangt hatte, und die Berichterstattung korrigiert. Die vorherige Fehleinschätzung beruhte auf Unkenntnis dahingehend, dass die Weisung von weiter oben kam. Fehler passieren. Leider. Aber an nicht einer Stelle habe ich eine Entscheidung getroffen, obwohl ich es besser wusste.
Etwas, das die Gegenseite kaum von sich behaupten kann – hier erfolgte so manches wider besseres Wissen: Die nicht dokumentierte Übergehung der Einschätzung von gleich vier ESD-Beamten („Zivilrecht, k.w.M.“ – keine weiteren Maßnahmen), die nicht dokumentierte Zuweisung ans falsche Fachkommissariat, die Beifügung irreführender „Beweise“ über wildfremde Personen, die Auslassung entlastender Beweise, die explizite vollständige Aussperrung des zuständigen Fachkommissariats über die gesamte Verfahrensdauer, die Täuschung von zwei Gerichten. Sowie zahlreiche weitere, erhebliche Aspekte, die jedoch dem Ermittlungsverfahren vorbehalten sind.
2.) Geheimhaltung (integrer) Entscheidungsfindung ist nur so lange erforderlich, wie die Gegenseite einem andernfalls einen Strich durch die Rechnung machen kann.
Diesen Punkt haben wir hinter uns. Nichts was die Gegenseite macht, kann das was nun folgt noch verhindern. Es ist also einfach egal, ob sie es wissen – und da ich nichts zu verbergen habe, kann ich es auch erzählen. So gebe ich denen mit aufrichtigem Interesse die Gelegenheit, meine Gedankengänge nachzuvollziehen und, wenn der Moment in ihrem Leben kommt im Angesicht des Unrechts vielleicht selbst den Mut zu fassen und das Richtige zu tun. Und nicht zu früh aufzugeben: Rückschläge gehören – wie man sieht – dazu, und man wächst an ihnen. Sie haben auch ihren Reiz, weil sie die Karten neu mischen.
Der tiefere Sinn
Gab es Tiefs? Klar – viele sogar. Die Ablehnung meiner Beschwerden gegen den Durchsuchungsbeschluss durch das Amtsgericht Hannover, durch das Landgericht Hannover, durch das Oberlandesgericht Celle und durch das Bundesverfassungsgericht. Die eindeutige Einordnung, dass eine Amtshaftungsklage (dadurch) aussichtslos sei. Die krachende Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen, die weitere Niederlage vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Die für lange Zeit verschwindend geringe Wahrscheinlichkeit, dass gegen die mutmaßlichen Täter überhaupt ermittelt werden würde.
Würde ich deswegen aufhören? Nein.
Es geht dabei bei weitem nicht nur um meinen Fall, sondern um das systemische Problem, das mein Fall zwingend offenlegt: Wenn die es mit mir machen, dann müssen sie sich ihrer Sache extrem sicher sein. Denn dass ich kein „free chicken“ bin, wird auch vor meiner bald Gestalt annehmenden Reaktion bekannt gewesen sein. Das heißt: Sie machen es jeden Tag mit anderen, von denen sie viel weniger zu befürchten haben. Die sich nicht wehren, weil sie es vielleicht nicht können.
Das macht etwas mit einer Belegschaft, es korrumpiert die Behörde von innen. „Dirty Cops“ fühlen sich bestätigt, sammeln Beförderungen ein, und diejenigen mit ohnehin schon eingeschränkter Integrität werden durch konsequenzloses Fehlverhalten anderer verleitet, sich in dieselbe Richtung zu entwickeln, während die integren Kollegen frustriert zuschauen. Weil es keine Konsequenzen hat. Die Kosten-Nutzen-Rechnung ist zu günstig für „dirty cops“. Ich werde sie umschreiben.
Und die ganzen Niederlagen auf dem Weg? Jede Niederlage ist letztlich nur die Startposition für das durch sie freigeschaltete nächste Level. Eine neue Hand Karten, die man bestmöglich spielen muss. Und anders als die Gegenseite kann ich – indem die Verantwortlichen letztlich zur Rechenschaft gezogen werden – nur noch gewinnen. Ich kann dieses Kartenspiel noch 10 Jahre spielen. Weil ich auf der richtigen Seite stehe. Ich riskiere auch kein Disziplinarverfahren, keine Vorladung in den Innenausschuss mit anschließender beruflicher Neuorientierung. Ich kann nur gewinnen, sie können nur verlieren. Diese Ökonomie hat die Gegenseite anscheinend bis heute nicht verstanden: Ich nutze nicht ab, sie schon. Und für was? Für den Schutz einer Minderheit, die eine Schande für die Uniform sind, in der sie stecken. Die im Polizeidienst nichts zu suchen haben.
Die fehlgeleitete Faust des Rechtsstaats

17. Oktober 2024: Die Polizei läuft mit rund 100 Mann u.a. in einem Geschäftshaus am Kastanienwall in Hameln auf. Verdacht der Zuhälterei – gegen mich. Ich lache, aufrichtig – das wird eine kurze Angelegenheit. Ich schaue mir den Beschluss an – eine halbe Seite. Merkwürdig, aber ein Durchsuchungsbeschluss lässt sich – gerade bei weniger sorgfältigen Ermittlungsrichtern wie Richterin Birne [Name geändert, d. Red.] – sehr leicht erwirken, soweit erst einmal nichts Ungewöhnliches. Der Verdacht lässt sich am selben Abend ausräumen und jeder geht seiner Wege. So dachte ich – und wirkte mit. Mit der Ausnahme eines zunächst nicht zuzuordnenden BMW-Schlüssels und einer ungünstigen Thematik zu Hause wurde es dann auch ein unterhaltsamer Abend mit anregenden Gesprächen zu Themen, die mich interessieren und spannenden neuen Bekanntschaften.
Zu dem Zeitpunkt dachte ich noch, dass dem der Durchsuchung zugrunde liegenden Verfahren ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit zuzusprechen sei. Was sich jedoch später zur Entstehungsgeschichte des Falles herausstellen sollte, spricht eine ganz andere Sprache.
Die Tage danach – erste Zweifel
Erste Anhaltspunkte gab es bereits wenige Tage nach der Razzia – es stellte sich heraus, dass die einzige (vermeintliche) Belastungszeugin gar nichts davon wusste, Belastungszeugin zu sein. Überhaupt Zeugin zu sein. Nie vernommen wurde, nie belehrt. Noch dazu wurde das für den Themenbereich eigentlich zuständige Kommissariat, das den vermeintlichen Tatverdacht sofort hätte entkräften können, laut Akte vollständig aus dem Verfahren herausgehalten. Die Angelegenheit entwickelte einen sehr komischen Beigeschmack. Ich bemerkte, dass hier etwas sehr Sonderbares vor sich ging und beendete meine bis hierhin andauernde Kooperation.
Im ersten Termin mit der – erst nach der Durchsuchung – zuständigen Sachbearbeiterin PHKin Falke [Name geändert, d. Red.] – es ging um die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände – teilte ich meine Einschätzung mit, wonach es genau zwei Optionen gebe, wie das Verfahren unter KKin Lerche [Name geändert, d. Red.] so weit gekommen sein konnte: „Entweder ist KKin Lerche die dümmste Ermittlerin Deutschlands – oder das war Vorsatz.“ Es war eine zugegebenermaßen plakative Zusammenfassung der Situation, wie sie sich mir darstellte, aber sie ist ein ehrliches, wörtliches Zitat.
Ich ergänzte, wohl wissend dass PHKin Falke eigentlich die falsche Ansprechpartnerin war, weil sie den Fall laut Akte erst nach der Durchsuchung übernommen hatte: „Dieses Verfahren wird aufgearbeitet, das verspreche ich Ihnen. Dieses Verfahren wird auf eine Weise aufgearbeitet, wie in Hameln noch nie ein Verfahren aufgearbeitet worden ist. Ich weiß noch nicht wie, aber es wird so kommen. Ich werde jeden einzelnen Buchstaben umdrehen.“ – Den Wortlaut werde ich nicht so schnell vergessen. PHKin Falke vermutlich auch nicht: Ich erkannte die unangenehme Situation, in welche ich sie gerade gebracht hatte, äußerte Verständnis und teilte ihr mit, dass ich von ihr keine Reaktion erwarte.
Das große Ganze
Zu dem Zeitpunkt konnte ich die genauen Hintergründe noch nicht einordnen, dafür fehlten mir noch zu viele Informationen. Ich wusste letztlich gar nichts, nur dass hier etwas nicht stimmte und ich dem auf den Grund gehen muss. Und werde. Noch hatte ich keine Ahnung, wohin die Fakten den Fall tragen würden, wer wirklich involviert ist, wer die Fäden gezogen hat, wer ggf. instrumentalisiert worden ist. Es hätte zu dem Zeitpunkt auch eine unglückliche Aneinanderreihung von Unfällen sein können, Kommunikationsfehler, Urlaubsvertretungen – ich stand wirklich bei Null. Und begann Fragen zu stellen.
Keiner meiner dann folgenden Schritte war eine eigenständige Eskalation – jeder Schritt war eine Reaktion auf das Verhalten der Polizei selbst, ein „Dann ist es so.“-Moment auf die nächste verpasste Chance, Fragen zu beantworten, Verfehlungen aufzuarbeiten – kurzum: Das Richtige zu tun.
Alles was nötig gewesen wäre: Eingeständnis der Verstöße, Schadenersatz, Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen. Stattdessen haben sie sich eingegraben und damit den Zusammenhalt ihres Teams auf eine der härtesten Proben der letzten Jahre oder sogar Jahrzehnte gestellt. Das Ergebnis wird dasselbe sein, nur wird nun am Ende als Beieffekt ein Trümmerfeld zurückbleiben.
Aufgrund der falschen Entscheidungen der Führung. Sie hat diesen Weg gewählt, sie trägt die Verantwortung für das was daraus folgt, also auch dafür, dass in der öffentlichen Wahrnehmung nicht einige wenige, sondern eine ganze Behörde in Misskredit gebracht wird. Die überwältigende Mehrheit rechtschaffener Beamter steht nun als Prellbock in der Mitte einer Dauerdebatte, die mit etwas mehr Rückgrat seitens der Polizeiführung weitaus chirurgischer, schneller und mit weitaus geringerem Kollateralschaden hätte geführt werden können. Und müssen.
Die vierfache Niederlage
Die Aufarbeitung ging also los – was folgte, waren zunächst schriftliche Beschwerden, anfangs in feinstem ChatGPT-Deutsch. An das AG Hannover, LG Hannover, OLG Celle, das Bundesverfassungsgericht. Ernüchternde Erkenntnis: Hätte ich mir auch sparen können. AG-Richterin Birne hatte bereits bei Erlass der beiden Durchsuchungsbeschlüsse keine Durchdringung des Sachverhalts erkennen lassen, das LG Hannover machte sich einfach ohne eigene (ersichtliche) Prüfung den Beschluss von Birne zu eigen, das OLG Celle war nicht zuständig (kein Haftbefehl, nicht über 30.000 Euro beschlagnahmt) und das BVerfG teilte mit, der Rechtsweg sei noch nicht ausgeschöpft.
Vier Abweisungen innerhalb weniger Wochen. Also schaute ich dem Unrecht – der Auswertung meines Telefons, meines Privatlebens – weiter zu, während es sich entfaltete. Die empfundene Machtlosigkeit in dieser Phase war für mich das Unangenehmste am gesamten Verfahrensverlauf. Zu wissen, dass gerade Unrecht passiert, und dass es einfach keine Möglichkeiten gibt, es aufzuhalten. Es war eine sehr prägende Erfahrung, die ich später noch zwei weitere Male durchlaufen sollte (wobei die letzte „Niederlage“ irrelevant war), woraus ich letztlich aber immer auch eine enorme Energie für die nächsten Schritte ziehen konnte.
3. Februar 2025 – die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Der Verdacht – Zuhälterei – habe sich nicht erhärtet. Wie überraschend. Ich möchte einen Schritt weiter gehen: Es gab nie einen Verdacht.
Die ausgestreckte Hand
Im weiteren Verlauf biete ich der Polizei zunächst wiederholt an, im Rahmen persönlicher Gespräche die Unstimmigkeiten in diesem jetzt abgeschlossenen Verfahren zu adressieren, so schreibe ich etwa am 22. März 2025 der – ein Jahr später selbst wegen des Verdachts der Unterdrückung beweiserheblicher Daten angezeigten – ZKD-Leiterin PRin Marie-Louise Lohmann:
„Im Zusammenhang mit dem von KK’in Lerche geführten Ermittlungsverfahren NZS 9156 Js 839XX/24 und dessen Entstehung sind aus meiner Sicht gewisse Unstimmigkeiten aufgetreten, die ich intern für klärungsbedürftig halte. Mir ist dabei bewusst, dass solche Situationen komplex sein können und nicht jeder Fehler zwangsläufig auf Vorsatz oder Absicht zurückzuführen ist.“
Weiter: „Ich bin der Überzeugung, dass ein solches Gespräch Missverständnisse vermeiden oder ausräumen und zur Deeskalation beitragen kann. Es geht mir vorliegend ausdrücklich nicht um eine Konfrontation, sondern um ein Angebot zur Klärung auf Augenhöhe.“ – und zwar „außerhalb eines formalen oder juristisch verwertbaren Rahmens.“
Am 28. März folgt die schriftliche Ablehnung des Gesprächsangebots durch eine Mitarbeiterin der Personalabteilung. Für Angestellte. Immerhin überhaupt eine Reaktion – meist wurden die Angebote einfach ignoriert. Dennoch unterbreitete ich rund ein Dutzend weiterer Gesprächsangebote zur Deeskalation und außergerichtlichen Aufarbeitung der Angelegenheit. Keines wurde angenommen. Dann ist es so.
Es wurde eine härtere Gangart nötig, hierzu musste ich jedoch zunächst die Erledigung der Ermittlungsverfahren abwarten – und das sollte sich mit allen Ablegern bis zum 5. August 2025 hinziehen.
Die mindestens pflichtvergessene Staatsanwältin
Zum Verständnis des nächsten Schrittes muss ich zunächst auf die grundlegenden Unterschiede zwischen Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung eingehen. In beiden Rechtsordnungen gibt es Beklagte/Angeklagte und Zeugen. Während im Strafverfahren (vereinfacht) die Staatsanwaltschaft entscheidet, welche Zeugen vernommen werden und welche Fragen ihnen gestellt werden, so entscheidet das im Zivilverfahren die klagende (und die beklagte) Partei jeweils selbst. Auf Augenhöhe.
Im Strafverfahren gibt man das Heft des Handelns mit der Einreichung einer Strafanzeige also weitgehend ab, im Zivilverfahren behält man das Heft des Handelns in der Hand. Weil ich der Staatsanwaltschaft nach meinem Ermittlungsverfahren aus guten Gründen nicht mehr traute, die richtigen Fragen zu stellen, wollte ich selbst im Zivilrecht vorarbeiten.
Wieso vertraute ich der Staatsanwaltschaft nicht? Die in meinem Fall zuständige, bislang nicht angezeigte Staatsanwältin hat der Richterin gegenüber – auf Bl. 26, 28 d.A. sowie in den beiden (in der Akte bezeichnenderweise gänzlich fehlenden) Verfügungen für die Beschlüsse vom 09.10.2024 (Bl. 35-38 d.A.) – fälschlicherweise behauptet, weniger einschneidende Maßnahmen seien nicht ersichtlich – keine 14 Tage nachdem die Vernehmung der einzigen Zeugin – die Definition einer weniger einschneidenden Maßnahme – sogar von der Polizei (Bl. 19 d.A.) angeregt worden war. Bestimmt ein Versehen.
Schlimm genug, dass eine solche Anregung – als grundlegendste, maximal offensichtliche Ermittlungsmaßnahme – nötig war, schlimmer dass sie nicht ausgeführt wurde, maximal schlimm dass dies der Richterin vorenthalten wurde.
Zwischen der Anregung und der (wertfrei formuliert) „Auslassung“ gegenüber dem Gericht erfolgte übrigens ein – durch KKin Lerche überhaupt nicht, durch die StAin kaum (Bl. 24 d.A.) dokumentiertes – Telefonat mit (laut Akte) KKin Lerche.
Dass die Staatsanwältin die „Erkenntnisse“ dieses Telefonates i) ohne sich die Vorgänge zeigen zu lassen ii) grob falsch subsumiert hat und ich als Ergebnis dieses Fehlers – praktischerweise – in den für die Erreichung eines Durchsuchungsbeschlusses viel einfacheren §102 StPO fiel – anstatt den tatsächlich zutreffenden § 103 StPO – sind (sicherlich) weitere Versehen. Alles andere wäre schließlich – gerade in dieser Häufung – strafbar.
Das Vertrauen in die Staatsanwaltschaft war jedenfalls weg – und im Zivilverfahren (ein solches ist eine Amtshaftungsklage) stelle ich die Fragen. Da fällt – anders als in meinem Fall – dann auch nichts unter den Tisch.
Amtshaftungsklage – der erste Versuch
Das erklärte Ziel ab jetzt: Eine Amtshaftungsklage, öffentliche Befragung der Verantwortlichen unter Wahrheitspflicht. Dokumentation der Verstöße. Die Protokolle sollten als Grundlage für Strafanzeigen dienen, weil ich der Staatsanwaltschaft zutiefst misstraue, auch weil ihre eigenen Verstöße in den Fokus geraten könnten. Ich sollte später neues Vertrauen fassen, doch aus ganz anderen Gründen.
6. August 2025 – Nachdem ich im Juli die Anfertigung der Amtshaftungsklage in Auftrag gegeben hatte, informiere ich die Verfahrensbeteiligten Beamten und die Staatsanwältin – wie sich kurz darauf zeigen sollte etwas vorschnell – darüber, dass sie Zeugen in einem Zivilverfahren werden würden, wo sie – unter Wahrheitspflicht – zu ihrer Rolle im Verfahren befragt würden. Was ich zu dem Zeitpunkt nicht weiß: Die Klage wäre aktuell zum Scheitern verurteilt gewesen.
9. August 2025 – Prof. Dr. Christian Kirchberg, Berlin, ist einer der renommiertesten Juristen für Staatshaftungsrecht, er war Dozent für Staatshaftungsrecht an der Deutschen Anwalt Akademie, hat andere Anwälte unterrichtet. Über 20 Jahre war er Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Prüfer für künftige Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Wird in Gesetzgebungsverfahren befragt. Wie alle mit dem Fall betrauten Juristen eine absolute Koryphäe in seinem Bereich.
Nach eingehender Prüfung teilt Prof. Kirchberg mir am 9. August mit, dass er die Klage, welche er eigentlich vorbereiten sollte, nicht fertigstellen könne, zumal ich keine realistischen Erfolgsaussichten hätte. Hintergrund: Die sogenannte Kollegialgerichtsrichtlinie. Das Landgericht Hannover hatte meine Beschwerde – wie heute klar ist: stark rechtsfehlerbehaftet – abgelehnt, wie oben ausgeführt. Damit scheide eine Amtshaftungsklage in der Regel aus. Prof. Dr. Volker Erb sollte die Oberflächlichkeit beider Gerichte in seinem ersten Gutachten später „erschreckend“ nennen, das hilft mir jedoch jetzt auch nicht weiter. Ein Moment tief empfundener Frustration, schon wieder gescheitert.
Ich brauche unbedingt gerichtsbeständige Nachweise für das erhebliche Fehlverhalten, um den Weg zur Amtshaftungsklage wieder zu öffnen. Wie komme ich da bloß ran? Wem gegenüber ist die Polizei verpflichtet, Informationen herauszugeben?
Plötzlich Journalist – der Umweg
10. August 2025 – der nächste Tag. „Dossier Hameln“ erblickt das Licht der Welt. Die Domain ist gesichert, das Logo erstellt, mein „rudimentärer Internetauftritt“ (PD Göttingen) steht, der erste Artikel ist online. Mein Fall begründet hinreichend öffentliches Interesse. Rechtsmissbräuchlich ist mein – zugegebenermaßen unkonventionelles – Vorgehen daher ausdrücklich nicht. Finde ich. Gerichtlich wurde es nie geklärt, weil beide Parteien aus maximal unterschiedlichen Gründen keine Lust dazu hatten. Ich, weil es mir egal war, die Gegenseite aus Angst vor der Antwort. Wir sprechen hier jedoch von der mutmaßlichen Manipulation von Ermittlungsverfahren durch mehrere Polizeibeamte und die mutmaßlich vorsätzliche Täuschung eines Gerichts zur Genehmigung eines verfassungswidrigen Grundrechtseingriffs. Was begründet mehr öffentliches Interesse als das?
Auch sieht das Presserecht für Betroffenenjournalismus keine Ausnahme eines Auskunftsanspruchs vor, inzwischen kann ich das gut beurteilen, da ich in meinen zwei verlorenen Verfahren eine umfassende Einführung ins Presserecht erfahren habe – und nicht weniger als Betroffenenjournalismus war es vorliegend. Ich bin dann auch tatsächlich – nach meinem Verständnis – in die Rolle eines, zugegebenermaßen unkonventionellen, inhaltlich selektiven Journalisten hineingewachsen. Mit dem Fokus auf Machtmissbrauch, insbesondere dort wo andere wegschauen.
Etwa den Fall einer mutmaßlichen Aussageerpressung gegenüber einem Minderjährigen in Bad Münder. Sein Bruder und er sollten 5.000 Euro zahlen wenn sie die PIN ihrer Telefone nicht herausgeben, weil die Telefone dann für eine Entsperrung in den Irak gesendet werden müssten. Der Redaktion liegt eine strafbewehrte Versicherung an Eides Statt mehrerer Personen zu dem Sachverhalt vor. Es ging um ein paar Gramm Cannabis. Auch hier ging es mir weniger um den Einzelfall, als um das Klima welches solche Einzelfälle möglich macht.
Professorale Rückendeckung
27. August 2025 – Ein lang ersehntes Rechtsgutachten zur Bewertung meines Verfahrens geht ein. Prof. Dr. Volker Erb, Mitherausgeber des Löwe Rosenberg Großkommentars zur StPO, ein Standardwerk das jeder Staatsanwalt bei sich im Regal stehen hat, und hier insbesondere zu § 160 StPO – der fairen Ermittlungsführung – kommt nach Zerlegung der Akte zu dem Schluss: „Die Durchsuchung war rechts- und verfassungswidrig.“ Fragwürdiger Anfangsverdacht, in jedem Fall jedoch eine verfassungswidrige Würdigung und Abwägung im weiteren Verlauf. Prof. Erb führt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 an, das „frappierende Parallelen“ aufwies. Auch hier unterließ die Polizei offensichtliche Ermittlungsmaßnahmen.
Und der Fall ist nicht einmal knapp: Es ist ganz eindeutig, dass das, was hier passiert ist, auf allen Ebenen rechtswidrig war. Was als Verdacht begann, lag nun schwarz auf weiß vor mir. Von einem Juristen, der es beurteilen kann wie kein anderer. Ich komme aus der Sache nicht mehr raus. Wenn ich jetzt aufhören würde, wäre ich mitschuldig.
Presserecht – die erste Arena
5. September 2025 – Italien, Gardasee – ich sitze nach dem Frühstück in der Sonne und nehme bei einer Flasche italienischer Zitronenlimonade den vorletzten Feinschliff an der Presseanfrage vor, die die Grundlage zweier Gerichtsbeschlüsse werden sollte. Nachmittags: Bootsfahrt, letztes Telefonat mit der Kanzlei. Der Empfang belastet den Gesprächsfluss. Einige Fragen sollen nach Rücksprache doch nochmal leicht umformuliert werden, also formuliere ich um. Über das Presserecht möchte ich nun an die Informationen gelangen, die die Polizei der Öffentlichkeit so gern vorenthalten möchte und die ich für eine Amtshaftungsklage benötige. Fühlt sich wie eine richtig kluge Idee an.
Ob das mit dem Pressekodex vereinbar sei, sollte eine Journalistin mich später fragen. Ich schaue sie maximal ungläubig an, ob ich das gerade richtig gehört habe. „Einer muss. Und wenn ihr es nicht macht, mache ich es.“ ist meine Antwort. Ausgesucht hatte ich mir das sicher nicht – aber derartiges Unrecht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen war auch keine Option.
So etwas darf kein Selbstläufer mehr sein, es muss eine Angst vor Konsequenzen entstehen. Mein Fall ist dafür geeignet – die Akteure haben Fehler gemacht. Eine Koryphäe im Strafprozessrecht, inzwischen sogar mehrere, sind bereit, das Gewicht ihres Namens hinter meinen Fall zu werfen, und ich habe die Ressourcen. Wenn ein Fall Erfolgsaussichten hat, dann dieser.
Warum ist mir das so wichtig, hier einen Referenzfall zu bauen? Ich bin Unternehmer, habe schon zahlreiche Prozesse hinter mir – kleine und große. (Für mich groß, für den Nächsten vielleicht klein.) Jedenfalls weiß ich: Allzu zu oft werden wichtige Fragen nicht gerichtlich entschieden, weil es auf den letzten Metern einen Vergleich gibt. Weil die große Versicherung die Klärung dieses Grundsatzfalles wegkauft. Ich selbst musste vor einigen Jahren einen 150.000 Euro Vergleich mit einer Versicherung eingehen, weil das Restrisiko einer Niederlage zu teuer war. Was für den einzelnen Verfahrensbeteiligten attraktiv – oder auch finanziell zwingend nötig – ist, verweigert dem kleinen Mann der nach ihm kommt vielleicht den so wichtigen Präzedenzfall, der es ihm ermöglicht hätte, auch ohne eine Champions League Kanzlei sein Recht zu bekommen. Der Weg zum Recht kann sehr lang sein – gerade, wenn ihn noch niemand vor einem freigemacht hat.
Ich weiß, wie das System funktioniert, wie das System den Kleinen benachteiligt. Weil er kein Geld hat, keine Zeit hat, Angst hat, sich nicht auskennt, keine schweren Geschütze auffahren kann. Hier wird es sich anders verhalten. Ich sprenge das Loch in den Fels, durch das die, die nach mir kommen, durchlaufen können und zeige dem Fels, dass seine strukturelle „Integrität“ nicht absolut ist. Die Kombination war zu zwingend: Dieser Fall, ich, meine Umstände. Wenn es ein perfektes Match gibt, dann das. Was aussieht wie eine Entscheidung, war in Wirklichkeit gar keine.
6. September 2025 – Die Anfrage wird versendet. Was zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Bereits am 4. September mandatiere ich die Kanzlei, den Eilantrag vorzubereiten, die Anfrage vom 6. September sollte die Grundlage bilden. Ob wir nicht lieber warten sollen, ggf. erfolge eine Antwort. Nein, sollen wir nicht. Die Polizei wird sowieso nicht antworten, und wenn doch, dann versenden wir den Antrag einfach nicht. Erfährt ja keiner. Klare Vorgabe: Fertigstellung des Eilantrags bis zum 15. September, dem Fristablauf. Keinen Tag später.
Die Polizei hält mich inzwischen für einen Vielschreiber, so nennt man dort Nervensägen. Konsequenz ist das Gebot der Stunde. Vielleicht wachen sie auf – erkennen den Eilantrag als Warnschuss, kehren zum rechten Weg zurück, klären die Verstöße auf und vermeiden so vermeidbaren Flurschaden. (Sie wachen nicht auf.)
15. September 2025 – Die Pressestelle der PI Hameln verweist auf die Pressestelle der PD Göttingen. Ich danke – und rufe in Göttingen an: „Wir werden uns innerhalb der Frist melden“ – „Also heute?“ – „Das kann ich nicht bestätigen“ – „Die Frist endet heute.“ – „Wir werden uns innerhalb der Frist melden“ – „Also heute?“ – „Das kann ich nicht bestätigen“.
Was soll man dazu noch sagen. Dieses Telefonat steht symptomatisch für die Brauchbarkeit der weiteren Kommunikation mit der PD Göttingen. Ich möchte fair sein und teile per Mail mit, mich „bis einschließlich morgen“ abwartend zu verhalten, damit genug Zeit zur Beantwortung bliebe. Teile sogar mit, dass wir die Gerichtskosten einer nach Fristablauf folgenden Klage selbst tragen, sofern die Antwort vor einem richterlichen Beschluss kommt. Ein weiterer Akt der Fairness. 8 Minuten später, Antwort der PD Göttingen, Kernaussage: „Eine unsachgemäße Aktenführung ist nicht ersichtlich.“ – die Mails hatten sich offensichtlich überschnitten.
Tja. Nun sitze ich da mit meiner Fairness. Vor 8 Minuten habe ich zugesagt, mich bis morgen abwartend zu verhalten, der Eilantrag ist längst fertig, schlanke 29 Seiten. Aber nun müssen wir einen Tag warten, wohl wissend dass sowieso nichts kommen wird. Egal, wir warten. Wort ist Wort.
17. September 2025 – Morgens, kurz vor 9 Uhr, der Eilantrag wird versandt. 29 Seiten Begründung, wieso mir die Auskunft zu erteilen sei. Ich freue mich, bin vergleichsweise siegessicher und gehe – maximal naiv – von einem positiven Beschluss binnen etwa zwei Wochen aus. Mit den Antworten kann dann nach diesem kurzen Umweg die Amtshaftungsklage geschrieben werden. Das Gesetz ist schließlich eindeutig formuliert. Es sollte mehr als viermal so lang dauern – und von einem Sieg ganz weit entfernt sein.
Die fünfte Niederlage
25. November 2025 – Das VG Göttingen haut mir meinen Eilantrag auf Auskunft regelrecht um die Ohren. Ich informiere die lokale Polizeiführung über den Ausgang, sie sollen den selben Wissensstand haben wie ich. Ich kündige an, dass wir versuchen werden, die nächste Instanz von unseren Argumenten zu überzeugen, die ich weiterhin für tragfähig halte.
Auf der einen Seite kommt diese Niederlage unerwartet und maximal frustrierend. Was sehen die alle nicht, was so offensichtlich ist?
Dann wiederum war es auch ein wenig naiv von mir: Ich stelle Fragen, erhalte keine Antwort, gehe raus, komme einen Tag später wieder rein: „Ich bin jetzt Journalist, anbei die selben Fragen.“ Dass das Gericht genug Spielraum hat, da nicht mitzuspielen, und vorliegend auch gewillt ist diesen zu nutzen, hätte mir auch vorher klar sein können. Naja. War dennoch spannend und lehrreich, mein erstes Verfahren im Presserecht.
Da die Auskunftsklage leider doch kein Selbstläufer wird, eröffne ich noch am selben Tag weitere Fronten. Diese Schlacht ist nur multidisziplinär zu gewinnen, zu groß die systemimmanenten Schutzmechanismen. Dann ist es so, nächstes Level.
Was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht weiß: Die PD Göttingen hat – in guter Tradition – auch dieses Gericht über wesentliche Umstände in Unkenntnis gelassen, nämlich über weitere Presseanfragen, eingegangen nach ihrem Erwiderungsschriftsatz, jedoch vor dem Urteil des VG Göttingen. Damit hat die PD Göttingen unter der Führung ihrer Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn nun das zweite Gericht auf unvollständiger Tatsachengrundlage entscheiden lassen. „Die Katze lässt das mausen nicht“.
Polizeipräsidentin Wulff-Bruhn wird nachweislich am 22. Januar über die Verstöße ihrer Behörde informiert. Das weiß ich, weil ich einen Gerichtsvollzieher beauftragt habe, eine persönliche Zustellung vorzunehmen. Damit sich später niemand herausreden kann – mit der Wahrheit und Vollständigkeit nimmt die von Wulff-Bruhn geleitete Behörde es bekanntermaßen nicht sonderlich genau. Bis zu dem Zeitpunkt der Zustellung wusste ich nicht, ob sie persönlich verantwortlich war oder die Probleme unter ihr liegen.

Seit dem 22. Januar gibt es keine Ausreden mehr: Wulff-Bruhn persönlich trägt die volle Verantwortung für die Massenkarambolage, deren Formung sich vor aller Augen vollzog. Und: Weder sie noch das Innenministerium sehen nach eigenem Bekunden irgendeinen Handlungsbedarf – weder zu diesem Verstoß noch zu anderen Verstößen. Dieser Komplex ist Gegenstand eines weiteren Teils dieser Serie. Ob sie eine der Personen sein wird, deren Karriere von diesem Fall gezeichnet wird: Noch wissen wir es nicht.
Wir legen jedenfalls Beschwerde ein, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht solle entscheiden. Sicher sehen die Richter dort ein, dass eine mutmaßliche Urkundenunterdrückung durch einen ZKD-Leiter öffentliches Interesse begründet und verurteilen die PD, mir die Informationen zur Verfügung zu stellen. Stoßrichtung ist weiterhin: Informationen einholen, Amtshaftungsklage einreichen, öffentliche Zeugenvernehmung, Protokolle der Vernehmung als Grundlage für die Strafanzeige gegen die Verantwortlichen, damit die Staatsanwaltschaft nichts „vergisst“.
In den folgenden Wochen gibt es jedoch an einer der anderen aufgrund der ersten Niederlage eröffneten Fronten sehr erfreulichen Fortschritt bezüglich der Dokumentation der seitens mehrerer Kripo-Beamter der Polizei Hameln (mutmaßlich) begangenen Verstöße und Straftaten.
Die sechste Niederlage
23. Januar 2026 – Das OVG lehnt die Beschwerde ab. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt die Argumentation des VG Göttingen, wonach das öffentliche Interesse nicht überwiege, so dass eine Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Die Polizeidirektion Göttingen darf mir, Dossier Hameln, der Öffentlichkeit, die Antworten auf die Fragestellungen zu den evidenten, gravierenden, gemeinschaftlich begangenen Verstößen und mutmaßlichen Straftaten ihrer Bediensteten weiter vorenthalten. Damit habe ich von sechs Gerichten in Folge nur ablehnende Beschlüsse erhalten. Ich gratuliere der PD Göttingen zu dem für sie erfolgreichen Ausgang.
Was die Gegenseite in ihrer Freude über das Urteil nicht sieht: Es ist mir egal, ich brauche keine Antworten mehr.

Im dritten Teil: Der Fisch stinkt vom Kopf: Wie das Innenministerium bis zuletzt versucht hat, das Unabwendbare abzuwenden – und warum die Akteure nie eine Chance hatten.
Bildquellen
- Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: OVG Lüneburg

