Dies ist eine Fortsetzung von Teil 1 und Teil 2 dieser Serie. In diesem dritten Teil der Serie gehe ich auf die systemische Verantwortung und auf zwingende, jedoch im Übermut oftmals übersehene Wechselwirkungen ein: Das Innenministerium, ein Staatssekretär mit Vorgeschichte – und warum aufrichtige Aufklärung von dieser Seite nicht zu erwarten ist.
Die vierte Front
Wir haben bereits mehrere Fronten kennengelernt – die Amtshaftungsklage, die bislang auf Eis liegt. Die Auskunftsklage im Presserecht, die in zwei Instanzen abgelehnt wurde. Das Strafverfahren, das jedoch – eigentlich – erst nach der Amtshaftungsklage kommen sollte. Um sicherzugehen, dass die Staatsanwaltschaft nichts „vergisst“. Eine vierte Front ist die der Dienst- und Fachaufsicht. Insbesondere die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen.
Offenkundig haben sich gravierende Verstöße und mutmaßlich auch Straftaten geeignet – ein integrer Dienstherr wird gewillt sein, diese aufzuklären und in seiner Behörde für Ordnung zu sorgen. Sollte man meinen. Doch nach der erfolglosen Eskalation bis zur Polizeipräsidentin entstand ein anderes Bild – die drängendste Frage war nicht mehr nur, was einzelne Beamte getan hatten, sondern: Warum schützt das System sie? Und bis wohin reicht die Korruption?
Begleiten Sie mich auf meine Reise durch die niedersächsische Polizei – von der Sachbearbeiterin bis zur Innenministerin.
Nachdem die Klärungsversuche mit der Sachbearbeiterin, der ZKD-Leitung, der PI-Leitung, der Dezernatsleitung der PD Göttingen und der Polizeipräsidentin auf wenig fruchtbaren Boden fielen – zu groß der Wunsch, die Angelegenheit unter den Tisch zu kehren – ging die Reise in Hannover weiter, beim Innenministerium (MI). Denn: Im öffentlichen Dienst hat jeder jemanden, dem er antwortet, und am Ende steht der Wähler.
Und irgendwo auf dem Weg dazwischen kippt das Interesse – irgendwo wird Verdunklung teurer als Aufklärung, ich verorte diesen Punkt irgendwo zwischen dem Landespolizeipräsidenten und dem Staatssekretär.
Die Nahrungskette
KKin Lerche antwortet ZKD-Leiterin PRin Lohmann.
ZKD-Leiterin PRin Lohmann antwortet PI-Leiter LPD Kinzel.
PI-Leiter LPD Kinzel antwortet Leiter Dez 01, PD Göttingen, PR Klingebiel.
Leiter Dez 01, PD Göttingen PR Klingebiel, antwortet PD-Leiterin PPin Wulff-Bruhn.
PD-Leiterin PPin Wulff-Bruhn antwortet dem MI.
Im MI ist die Hierarchie wie folgt:
Sachbearbeiter Herr K., Referat 25 antwortet Referatsleiter Johst.
Referatsleiter Johst antwortet Leiter Abt. 2, Landespolizeipräsident Axel Brockmann.
LPP Axel Brockmann antwortet Staatssekretär Manke.
Staatssekretär Manke antwortet Ministerin Behrens.
Ministerin Behrens antwortet… dem Ministerpräsidenten? Ja, aber das ist nicht der Hebel.
Die Ministerin – und der Staatssekretär – antworten mehreren. Sie antworten dem Ministerpräsidenten, der mischt sich in diese Dinge jedoch eher nicht ein. Wer sich durchaus einmischt, sind Landtagsabgeordnete, die kleine Anfragen stellen – oder Mitglieder des Innenausschusses, die Ministerin oder Staatssekretär einladen, um sich unangenehmen Fragen zu stellen.
Die dokumentierte Kenntnis
Wir fangen also unten an, die Akte aufzubauen:
14. Januar 2026: Ich reiche Fachaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium ein, die ich aufgrund weiterer Verstöße mehrmals erweitern würde. Hier weise ich noch – fälschlicherweise – LPD Matthias Kinzel einen Großteil der Verantwortung zu. Es stellt sich später heraus, dass PPin Wulff-Bruhn die alleinige Verantwortung für diese Situation trägt. Ich stelle das umgehend richtig. Grundlage der Beschwerde: Zahlreiche Verstöße der PI Hameln und der PD Göttingen.
17. Januar 2026: Ich erweitere die Fachaufsichtsbeschwerde um die Untersagung der Nutzung von Pressefotos durch die PD Göttingen.
19. Januar 2026: Ich erhalte eine Eingangsbestätigung.
30. Januar 2026: Ich informiere und sensibilisiere Herrn Johst, Leiter Referat 25, dass ich in der Sachbearbeitung keine Dynamik fühle. Am Folgetag erhalte ich eine Rückmeldung des Sachbearbeiters Herrn K., jedoch ohne erkennbaren Antrieb zu ernsthafter Aufarbeitung.
3. Februar 2026: Jahrestag der Einstellung – ich erstatte Strafanzeige gegen den ehem. ZKD-Leiter Manfred Hellmich & seine Sachbearbeiterin. Das wird in einem späteren Teil relevant. Anlage: Ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. Volker Erb, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch, hier insb. § 274 StGB, zur Strafbarkeit der vorgeworfenen Verstöße.
7. Februar 2026: Ich spezifiziere den (mutmaßlichen) Tatbeitrag von EKHK Hellmich im Verfahren gegen mich als Ergänzung der Fachaufsichtsbeschwerde. Ich beantrage die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
10. Februar 2026: Ich reiche einen weiteren Verstoß der PD Göttingen zur Akte. Bitte um Stellungnahme bis 20. Februar.
12. Februar 2026: Der Sachbearbeiter Herr K. teilt mit, aufgrund meiner Nachschübe dauere die Bearbeitung nun länger. Ich erwiderte, dass seine Untätigkeit in der Fachaufsicht logischerweise zu einer Fortsetzung des Fehlverhaltens und damit zu weiterer Arbeit führe. Hätte er seinen Job gemacht, wäre der Fall längst erledigt, insoweit bitte ich darum, der Sache nunmehr Fortgang zu geben. Frist 20. Februar bleibt bestehen.
13. Februar 2026: Der Sachbearbeiter teilt mit, eine objektive Bewertung der Sachlage sei noch nicht möglich und ich hätte keinen Anspruch auf Zwischenmitteilungen.
16. Februar 2026: Ich informiere Herrn Brockmann, Landespolizeipräsident und Leiter Abteilung 2 im Innenministerium. In CC: Staatssekretär Stephan Manke. Ich fasse alle Verstöße zusammen, verfassungswidrige Durchsuchung, wiederholte Gerichtstäuschung, Strafanzeige gegen ZKD-Leiter etc. – Ich verweise auf die übersandten gutachterlichen Feststellungen des Herausgebers der Standardliteratur zu zahlreichen Dienstpflichtverstößen im Fall: „Rechts- und verfassungswidrig“ war seine Bewertung. Landespolizeipräsident Axel Brockmann verspricht, sich zu kümmern. Klang glaubwürdig – doch hier verliert sich die Spur.
11. März 2026: Das Innenministerium weist die Beschwerde als „unbegründet“ zurück.
16. März 2026: Ich informiere Staatssekretär Manke, in CC: Daniela Behrens, die Innenministerin – vervollständige den Nachweis der persönlichen Kenntnis.
Der Kontrolleur mit Vorgeschichte
Wie sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, ist Staatssekretär Stephan Manke kein unbeschriebenes Blatt. Bereits in 2021 hat Manke seine Macht als Staatssekretär fragwürdig eingesetzt, wie Klaus Wallbaum für Rundblick Niedersachsen in mehreren Artikeln recherchierte:
Manke erwirkte in der absoluten Hochphase des Kommunalwahlkampfes die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen CDU-Kandidaten und machte das Verfahren bereits vor seiner Einleitung wahlkampfwirksam öffentlich. Manke persönlich diktierte die Pressemitteilung, wie er während seiner Befragung im Innenausschuss einräumte. Neun Tage vor der Wahl berichtete die Lokalzeitung „Ermittlungen gegen Junk“ – den CDU-Kandidaten zur OB-Wahl. Mankes Parteikollegin gewann daraufhin die Wahl. Dieser Mann soll nun hier Integrität wiederherstellen.
Pikantes Detail: Eine Abteilungsleiterin teilte intern mit, das Verfahren sei nicht einleitungsreif. Sie wechselte in ein anderes Ministerium. Wollte sie oder musste sie?
Ist von jemanden wie Manke eine aufrichtige Aufklärung der evidenten Verstöße seiner Bediensteten ernsthaft zu erwarten? Kaum. Hat Staatssekretär Manke (wieder) das Urteil seiner Beamten übergangen?
Die falsche Kalkulation
Wer wusste was wann? Diese Frage kennt jeder politische Amtsträger.
Sein Haus hat mir eine vollständige Akte geschrieben, eine Akte der bewussten Verdunklung wider besseres Wissen: Vom Sachbearbeiter bis zur Innenministerin. Diese Akte wird sich, wie so manches andere auch, zu gegebener Zeit in Erinnerung rufen.
Warum das Ganze? Mich interessiert nur bedingt, was jemand tut. Mich interessiert vorwiegend, warum jemand etwas tut. Wirklich aufschlussreich finde ich zu beobachten wie sich jemand verhält, der denkt, er habe eine Wahl.
Tragisch hierbei: Jeder sieht nur sein eigenes Mosaikstück, nicht das Bild in seiner Gesamtheit. Das eigentliche Erwachen kommt erst dann, wenn die jeweiligen – teilweise unbekannten – Handlungsstränge und ihre Wechselwirkungen sich zu erkennen geben.
Etwa wenn ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren einem scheinbar optionalen Disziplinarverfahren seine scheinbare Optionalität nimmt (§ 18 Abs. 1 NDiszG), frisch nachdem das eigene Haus – vom Sachbearbeiter bis zur Ministerin hoch – mir mit roter Schleife die gebrauchsfertige Dokumentation ausgehändigt hat, dass man den Fall – vom Sachbearbeiter bis zur Ministerin – unter den Teppich kehren wollte.
Die Einleitung war nie optional.

