Hameln/Welliehausen. Die Stadt Hameln steht vor einer wichtigen Entscheidung zur Entwicklung des Baugebiets „Südlich Placken“ im Ortsteil Welliehausen. Der Rat soll in seiner Sitzung am 12. November 2025 die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 315 als Satzung beschließen. Hintergrund sind neue Anforderungen an die Löschwasserversorgung, aber auch zahlreiche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und von Fachbehörden, die das Verfahren geprägt haben.
Brandschutz zwingt zur Planänderung
Der ursprüngliche Bebauungsplan für das Gebiet wurde bereits 2020 beschlossen und sah zwölf Bauplätze für Einfamilienhäuser vor. Doch ein hydraulisches Gutachten des Wasserbeschaffungsverbandes „Süntelwald“ ergab 2023, dass im Ortsteil Welliehausen nur Löschwasserentnahmemengen zwischen 19 und 33 m³ pro Stunde zur Verfügung stehen. Der Ursprungsplan hatte jedoch 96 m³/h gefordert – eine Vorgabe, die nicht erfüllt werden konnte.
Um den Brandschutz dennoch zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung eine Kombination vor: Einerseits soll eine Druckerhöhungsanlage eingebaut werden, die die Löschwassermenge auf rund 52 m³/h steigert. Andererseits wird durch zusätzliche Abstandsflächen und die Begrenzung der Bebaubarkeit der Löschwasserbedarf auf 48 m³/h gesenkt. Mit dieser Anpassung, so die Begründung, könne der Grundschutz sichergestellt werden.
Bürger sehen „unverhältnismäßiges Verwaltungshandeln“
Für Diskussion sorgte die parallele Entwicklung eines zweiten Baugebietes im benachbarten Unsen („Vor dem Süntel“). In einer Stellungnahme kritisierte eine Bürgerin, es sei unverhältnismäßig, zwei große Baugebiete gleichzeitig zu entwickeln. Zudem bemängelte sie die fehlende soziale Infrastruktur in Welliehausen – es gebe weder Kita noch Grundschule, keine sicheren Radwege und unzureichende Anbindungen. Sie regte an, das besser eingebettete Gelände in Unsen vorrangig zu entwickeln.
Die Verwaltung wies diese Einwände zurück. Es bestehe ein langfristiger Entwicklungsbedarf für die Ortschaft Sünteltal, erklärte die Stadt. Zudem sei im Baugebiet Unsen ein neuer Standort für eine Kita vorgesehen. Mit beiden Baugebieten solle der Eigenbedarf an Wohnraum für die nächsten 10 bis 15 Jahre gedeckt werden.
Stellungnahmen der Fachbehörden
Auch Fachbehörden meldeten sich im Beteiligungsverfahren.
- Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wies auf mögliche Blindgänger im Boden hin und empfahl, diese in Kaufverträgen zu berücksichtigen.
- Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mahnte zum sorgsamen Umgang mit den Böden und verwies auf einschlägige DIN-Normen.
- Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen äußerte keine grundlegenden Bedenken, wies aber auf eine hohe Erosionsgefährdung hin und begrüßte geplante Durchgrünungen.
- Der Landkreis Hameln-Pyrmont betonte Belange des Bodenschutzes und des Brandschutzes.
Die Stadt nahm die Hinweise in ihre Abwägung auf, sah aber keinen Änderungsbedarf am Entwurf.
Ökologische Auflagen und Klimaschutz
Besondere Bedeutung kommt den ökologischen Ergänzungen zu, die Hameln seit 2024 in allen Bebauungsplänen verankert. Im Gebiet „Südlich Placken“ müssen künftig mindestens 20 Prozent der Fassaden begrünt werden, Blühstreifen und Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse sind verpflichtend, ebenso wie insektenfreundliche Beleuchtung und vogelfreundliches Fensterglas. Außerdem ist der Einsatz fossiler Brennstoffe zur Heizung untersagt – Neubauten müssen mindestens den Energiestandard KfW 55 erreichen und sind zur Nutzung von Solaranlagen verpflichtet.
Entscheidung im November
Nach Abwägung aller Stellungnahmen empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan in geänderter Form als Satzung zu beschließen. Für die Stadt Hameln geht es dabei nicht nur um ein kleines Baugebiet, sondern auch um die Umsetzung ihrer Klimaziele und die langfristige Entwicklung der Ortschaft Sünteltal.
Die entscheidende Abstimmung im Rat ist für den 12. November 2025 vorgesehen. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob die politischen Gremien der Verwaltung folgen – oder ob die Bürgerkritik doch noch Gehör findet.