Donnerstag, November 27, 2025
StartInvestigativVerdacht der Beweisunterdrückung: Polizei äußert sich weiterhin nicht zu Vorwürfen

Verdacht der Beweisunterdrückung: Polizei äußert sich weiterhin nicht zu Vorwürfen

Fünf Tage nach der Veröffentlichung der Verdachtsberichterstattung über mögliche Unregelmäßigkeiten in einem Ermittlungsverfahren liegt der Redaktion weiterhin keine Stellungnahme der Polizei vor. Nicht nur die Leserschaft ist irritiert. Auch ein Antrag auf Gegendarstellung oder andere rechtliche Schritte wurden bis zum Montagmittag nicht bekannt.

Bereits vor Erscheinen des Berichts hatte die Redaktion der zuständigen Polizeidienststelle umfangreiche Fragen zur Verfügung gestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Antwort blieb aus. Auch nach Veröffentlichung des Artikels hat sich an dieser Zurückhaltung nichts geändert.

Der Beitrag hatte in der Leserschaft eine ungewöhnlich hohe Resonanz ausgelöst. Viele Leserinnen und Leser fragten nach, ob die Polizei auf die Vorwürfe reagiert habe.

„Wir mussten vielfach erklären, dass bislang keine Reaktion vorliegt“, sagt die Redaktion. Der am häufigsten geäußerte Satz lautet tatsächlich: „Wenn sie sich nicht wehren, dann muss ja etwas dran sein.“

Die Redaktion weist jedoch darauf hin, dass fehlende öffentliche oder rechtliche Schritte keine Aussage über die Richtigkeit der Berichterstattung zulassen. „Für uns ist entscheidend, dass beide Seiten Gelegenheit zur Darstellung ihrer Sicht erhalten“, erklärt die Redaktion. „Wir haben diese Gelegenheit nun vielfach gegeben und stehen weiterhin für Rückfragen bereit.“

Die Redaktion hat heute nochmals nachgefragt – sollte eine Stellungnahme erfolgen, wird sie nachgereicht.

Wir sind transparent: Folgende Fragen hat die Redaktion heute übersandt:


Hat die Polizeiinspektion den Bericht und die darin angesprochenen Vorwürfe intern bewertet?

Wurden rechtliche Schritte (z. B. Gegendarstellung, Unterlassung, Abmahnung) geprüft oder eingeleitet? Falls nein: warum nicht?

Gibt es aus Sicht der Behörde entlastende Informationen oder Erkenntnisse, die bislang nicht öffentlich bekannt sind?

Wurde das damalige Ermittlungsverfahren nach Veröffentlichung nochmals auf etwaige Verfahrensfehler oder Dienstpflichtverstöße überprüft?

Plant die Behördenleitung eine Stellungnahme, um die öffentliche Diskussion zu versachlichen?

Wie bewertet die Leitung die Wahrnehmung, dass das Ausbleiben einer Reaktion als stilles Eingeständnis verstanden wird?


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