Freitag, Januar 23, 2026
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Maulkorb für die Presse? PD Göttingen will Nutzung von Pressematerial untersagen

Am 16. Januar 2026 erreichte unsere Redaktion eine bemerkenswerte E-Mail. Die Pressesprecherin der Polizeidirektion Göttingen, Natalia Bornemann-Zarczynska, teilte uns mit, dass wir bestimmte Fotos nicht verwenden dürften, etwa das Foto dieses Artikels. Die Fotos seien urheberrechtlich geschützt, eine Einwilligung liege nicht vor, und überhaupt: Eine Anerkennung unserer „etwaigen presse-/medienrechtlichen Stellung“ sei mit dieser Mitteilung nicht verbunden.

Wenige Wochen zuvor hatte das Verwaltungsgericht Göttingen genau diese Pressestellung bestätigt.

Doch der Reihe nach.


Die Fotos

Es handelt sich um offizielle Dienstfotos, die die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden selbst veröffentlicht hat – auf presseportal.de, dem Pressedienst der dpa-Tochter news aktuell. Die Nutzungsbedingungen des Portals sind eindeutig:

„Das im Presseportal veröffentlichte Material dient der persönlichen Information des Nutzers und kann grundsätzlich redaktionell frei verwendet werden.“

Die Fotos wurden mit Download-Funktion bereitgestellt. Sie zeigen Führungspersonal der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden. Die Behörde hat diese Fotos nicht nur veröffentlicht – sie hat aktiv dafür gesorgt, dass Medien sie herunterladen und verwenden können. Das ist der Sinn eines Presseportals.


Wer die Fotos nutzen durfte

Die Deister- und Weserzeitung (DEWEZET) berichtete am 9. November 2024 über den Führungswechsel und verwendete das Gruppenfoto. Holzminden News berichtete am 10. November 2024 – mit demselben Foto. Radio Aktiv berichtete am 9. November 2024 – mit demselben Foto. Weser Ith News berichtete am 10. November 2024 – mit demselben Foto.

Keines dieser Medien erhielt nach unserer Kenntnis eine Untersagung.

Ein weiteres Foto, das wir laut Frau Bornemann-Zarczynska nicht verwenden dürfen:

Quelle: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
v.l. Polizeidirektor Matthias Kinzel begrüßt Kriminalhauptkommissarin Sladjana Popovic und den Ersten Kriminalhauptkommissar Manfred Hellmich

Wer die Fotos nicht nutzen darf

Wir.

Das Dossier Hameln, ein ordnungsgemäß geführtes Presseorgan mit DJV-akkreditiertem Chefredakteur, dessen Pressestellung erst Ende November 2025 gerichtlich bestätigt wurde.

Die Frage drängt sich auf: Was unterscheidet uns von den anderen?

Die Antwort ist simpel: Wir stellen unbequeme Fragen.


Der Kontext

Seit Monaten recherchiert das Dossier Hameln zu Vorgängen innerhalb der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden. Im Zentrum steht ein Polizeieinsatz vom Oktober 2024, den ein Rechtsgutachten als verfassungswidrig eingestuft hat. Es geht um die Frage, ob Akten manipuliert oder unterdrückt wurden. Es geht um die Frage, wer die Verantwortung trägt.

EKHK Manfred Hellmich war zum Zeitpunkt der Entstehung des Vorgangs Leiter des Zentralen Kriminaldienstes.

Unsere Presseanfragen zu diesem Themenkomplex blieben seit Monaten unbeantwortet oder wurden mit formelhaften Textbausteinen abgewiesen. Stattdessen erreichen uns nun Schreiben, die unsere Pressestellung anzweifeln und uns die Nutzung von öffentlich zugänglichem Material untersagen.


Die Chronologie

18. April 2023: Die Polizeiinspektion stellt Manfred Hellmich öffentlich als neuen ZKD-Leiter vor. Foto auf presseportal.de mit Download-Funktion.

8. November 2024: Die Polizeiinspektion stellt Marie Louise Lohmann als neue ZKD-Leiterin vor. Foto auf presseportal.de mit Download-Funktion.

9./10. November 2024: DEWEZET, Radio Aktiv, Holzminden News und Weser Ith News verwenden die Fotos. Keine Beanstandung.

Oktober 2024: Ein Polizeieinsatz, der später als verfassungswidrig eingestuft wird.

September 2025 bis Januar 2026: Das Dossier Hameln stellt Presseanfragen. Die Behörde verweigert substanzielle Auskünfte.

25. November 2025: Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigt die Pressestellung des Dossier Hameln.

16. Januar 2026: Die Polizeidirektion Göttingen untersagt uns die Nutzung der Pressefotos und stellt unsere Pressestellung in Frage.

17. Januar 2026: Wir erheben Fachaufsichtsbeschwerde beim Niedersächsischen Innenministerium.


Was das bedeutet

Eine Behörde, die Fotos zur Presseberichterstattung veröffentlicht und dann einem einzelnen Medium die Nutzung untersagt, handelt widersprüchlich. Eine Behörde, die dabei eine gerichtlich bestätigte Pressestellung ignoriert, handelt rechtswidrig. Eine Behörde, die kritische Berichterstattung mit solchen Mitteln zu unterbinden versucht, wirft Fragen auf.

Die Frage ist nicht, ob wir diese Fotos zeigen dürfen. Die Nutzungsbedingungen des Presseportals und das Zitatrecht nach § 51 UrhG sind eindeutig. Die Fotos sind Gegenstand dieser Berichterstattung – sie dokumentieren den Versuch, ihre Verbreitung zu verhindern.

Die Frage ist: Warum dieser Aufwand? Warum diese Eskalation? Warum jetzt?

Die Antwort verbirgt sich möglicherweise in Akten, deren Herausgabe verweigert wird.

Wir werden berichten.

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