Dienstag, Februar 17, 2026
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Drei Fälle in zwei Tagen: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Innerhalb von nur zwei Tagen hat die Polizei Hameln gleich drei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Einer der Fälle steht dabei in direktem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf der Landesstraße 429 bei Welsede in der Gemeinde Emmerthal, bei dem vier Personen verletzt wurden. Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden warnt aus diesem Anlass eindringlich vor den Gefahren und den rechtlichen Konsequenzen des Fahrens ohne gültigen Führerschein.

Der erste Fall ereignete sich am Mittwoch, dem 12. Februar 2026, gegen 19:07 Uhr. Einsatzkräfte der Polizei kontrollierten im Stadtgebiet von Hameln einen Pkw. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 47-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen den Mann wurde umgehend ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Darüber hinaus wurde auch gegen den Halter des Fahrzeugs ein Verfahren wegen sogenannter Halterduldung eröffnet, da dieser dem Mann das Fahrzeug offenbar wissentlich überlassen hatte, obwohl dieser keinen Führerschein besaß.

Der zweite Fall folgte bereits am nächsten Tag. Am Donnerstag, dem 13. Februar 2026, gegen 23:04 Uhr, stoppten Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen weiteren Pkw. Auch dessen 22-jähriger Fahrer konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Gegen ihn wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt. Ebenso wie im ersten Fall wurde auch gegen den Halter des Fahrzeugs ein Strafverfahren wegen Halterduldung eingeleitet.

Der dritte und folgenschwerste Fall ereignete sich ebenfalls am Donnerstag, dem 13. Februar 2026, auf der Landesstraße 429 in Welsede, einem Ortsteil der Gemeinde Emmerthal. Dort kam es zu einem Auffahrunfall mit mehreren Beteiligten und mehreren Verletzten. Der Fahrer eines Pkw mit Anhänger fuhr auf einen verkehrsbedingt wartenden Krankentransportwagen auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Krankentransportwagen auf einen weiteren davor stehenden und ebenfalls wartenden Pkw aufgeschoben, sodass es zu einer Kettenreaktion kam.

Bei dem Unfall erlitten insgesamt vier Personen leichte Verletzungen. Sie wurden zur weiteren medizinischen Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht. An allen drei beteiligten Fahrzeugen – dem verursachenden Pkw mit Anhänger, dem Krankentransportwagen und dem davor stehenden Pkw – entstand Sachschaden.

Im Zuge der Unfallaufnahme kam ein weiterer gravierender Umstand ans Licht: Der Fahrzeugführer des Unfallverursacher-Pkw war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Führen des Gespanns aus Pkw und Anhänger. Gegen ihn leitete die Polizei neben dem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, da durch seine Fahrt ohne die nötige Berechtigung vier Menschen zu Schaden kamen. Auch in diesem Fall wurde zusätzlich gegen den Halter des Anhängers wegen des Verdachts der Halterduldung ermittelt.

Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden nahm die Häufung dieser Fälle zum Anlass, ausdrücklich auf die Tragweite des Delikts hinzuweisen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Hinzu kommen erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen: Bei einem Unfall ohne gültige Fahrerlaubnis kann die Kfz-Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern oder den Fahrer in Regress nehmen.

Auch Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug einer Person ohne gültige Fahrerlaubnis überlassen, machen sich strafbar. Die Polizei appelliert daher an alle Fahrzeughalter, sich vor der Überlassung eines Fahrzeugs stets davon zu überzeugen, dass die betreffende Person im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Personen, die ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen, gefährden nicht nur sich selbst, sondern setzen auch alle anderen Verkehrsteilnehmer einem unnötigen Risiko aus.

Bildquellen

  • Polizeibeamter – Symbolbild: Shutterstock

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