Dienstag, Februar 17, 2026
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Alkoholisierter Pkw-Fahrer fährt Schlangenlinien durch Hameln – Führerschein beschlagnahmt

Am Samstagabend, dem 14. Februar 2026, wurde die Polizei Hameln gegen 19:27 Uhr von aufmerksamen Verkehrsteilnehmern alarmiert. Diese hatten einen Pkw beobachtet, der sowohl auf der Bundesstraße 217 als auch in der Hamelner Innenstadt in auffälliger Weise Schlangenlinien fuhr. Besonders besorgniserregend war dabei, dass das Fahrzeug wiederholt in den Gegenverkehr geriet und so eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellte.

Eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden konnte den gemeldeten Pkw kurze Zeit nach dem Eingang der Hinweise anhalten und den Fahrer einer Kontrolle unterziehen. Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers stellten die Beamten deutliche Anzeichen für eine Beeinflussung durch Alkohol fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der gemessene Wert lag bei über 1 Promille.

Bei dem kontrollierten Fahrer handelte es sich um einen 51-jährigen Mann. Ihm wurde umgehend die Weiterfahrt untersagt, um eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen. Darüber hinaus wurde sein Führerschein noch vor Ort beschlagnahmt. Die Polizei leitete gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.

Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden bedankte sich ausdrücklich bei den Hinweisgebern für deren Aufmerksamkeit und ihr verantwortungsbewusstes Handeln. Ohne die schnelle Meldung der anderen Verkehrsteilnehmer hätte die Schlangenlinienfahrt des Mannes möglicherweise zu einem schweren Unfall führen können. Der Fall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig die Zivilcourage und die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr ist.

Trunkenheitsfahrten gehören nach wie vor zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Wer mit mehr als 1,1 Promille am Steuer erwischt wird, begeht nach deutschem Recht eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe, dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist für die Neuerteilung geahndet werden kann. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld, Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot bestraft werden kann. Bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten – wie in diesem Fall – kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit wegen relativer Fahruntüchtigkeit gegeben sein.

Bildquellen

  • Alkoholtest: Shutterstock

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