Der Rat der Stadt Hameln soll am 18. September 2025 über eine Änderung der Sondernutzungssatzung entscheiden. Ziel ist es, die Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Verkehrsraum künftig grundsätzlich auszuschließen.
Die Verwaltung verweist in der Beschlussvorlage 21/2025 auf § 18 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG). Danach stellt das Aufstellen von Containern im Straßenraum eine Sondernutzung dar, die einer Erlaubnis bedarf. Da ein Rechtsanspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis nicht besteht, kann die Stadt Hameln im Rahmen ihres Ermessens entscheiden. Mit der geplanten Satzungsänderung soll die Grundlage geschaffen werden, Anträge auf das Aufstellen von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum künftig grundsätzlich ablehnen zu können.
Gründe für das Verbot
Die Verwaltung nennt mehrere straßenbezogene Gesichtspunkte, die gegen Altkleidercontainer im öffentlichen Raum sprechen:
- Verkehrssicherheit: An bestehenden Wertstoffsammelstellen, etwa neben Altglascontainern, kommt es nach Erfahrungen der Stadt häufig zu illegalen Müllablagerungen. Diese können Fußgänger und Radfahrer behindern. Zudem führen Anliefer- und Abfuhrfahrzeuge regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen, insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden.
- Straßenzustand: Bordsteine und Gehwege nehmen durch das Befahren mit schweren Sammelfahrzeugen Schaden. Immer wieder wurden Abholfahrzeuge beobachtet, die verbotenerweise auf Gehwegen hielten.
- Städtebauliche Belange: Altkleidercontainer sind häufig sperrig und uneinheitlich gestaltet. Ihre zusätzliche Aufstellung neben Glascontainern trägt zur „Übermöblierung“ bei und verschlechtert das Stadtbild.
- Anwohnerinteressen: Anlieferungen und Abholungen erzeugen Lärm und Abgase. Nach Angaben von Anwohnern fanden Abholungen auch in der Nacht statt, Verstöße ließen sich aber kaum sanktionieren.
Alternative Entsorgungsmöglichkeiten
Die Verwaltung betont, dass Gewerbetreibende Container weiterhin auf privaten Flächen wie Supermarktparkplätzen aufstellen können. Für Bürgerinnen und Bürger bleiben andere Wege zur Entsorgung von Altkleidern bestehen: Abholsysteme mit Körben oder Säcken, Sammelstellen karitativer Einrichtungen sowie der Entsorgungspark Hameln. Einrichtungen wie DRK oder Edelkreis seien nicht betroffen, da diese ohnehin nur auf Privatflächen sammeln.
Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Verbot entfallen Sondernutzungsgebühren in Höhe von jährlich rund 11.760 Euro (derzeit 12 Standorte à 980 Euro). Gleichzeitig erwartet die Stadt Einsparungen bei Reinigungsaufwendungen von etwa 6.250 Euro jährlich.
Fazit der Verwaltung
Nach Einschätzung der Verwaltung überwiegt das öffentliche Interesse an Verkehrssicherheit, Sauberkeit und einem geordneten Stadtbild deutlich die Interessen der Containerbetreiber. Ab dem 1. Juli 2025 sollen daher keine Sondernutzungserlaubnisse mehr für Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenraum erteilt werden. Altglascontainer sind von der Regelung nicht betroffen.