Sitzung: Donnerstag, 21. August 2025, 16:30 Uhr, Energietreff der Stadtwerke Hameln, Hafenstraße 14.
Die vorliegenden Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz bündeln mehrere, ineinander greifende Themen rund ums Parken: die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung rund um den Wilhelmsplatz samt geplanter Tarifanpassung in Zone 2, eine vorgelegte Änderungsverordnung zu den Parkgebühren (inkl. minutengenauer Abrechnung), ein Antrag zur digitalen Parkraumübersicht (CDU) sowie ein Änderungsantrag der FDP mit Blick auf zusätzlichen Parkraumbedarf in der Südstadt. Im Folgenden die Inhalte ausschließlich aus der PDF zusammengefasst.
1) Parkraumbewirtschaftung „rund um den Wilhelmsplatz“ & Parktarifmodell Zone 2
In den Unterlagen wird festgehalten, dass die Parkraumbewirtschaftung im Bereich rund um den Wilhelmsplatz ausgeweitet wird. Bereits 2023 und 2024 wurden die Parkgebühren in zwei Schritten angehoben. Für 2025 ist – siehe Vorlage 87/2025 – eine Änderung der Parkgebühren in der Parkraumbewirtschaftungszone 2 vorgesehen. Ebenfalls dokumentiert: Bewohnerparken wird gemeinsam mit dem bewirtschafteten Parken eingerichtet.
Die Unterlagen weisen zudem darauf hin, dass durch verschiedene Baumaßnahmen fortlaufend einzelne PKW-Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Das Thema hat damit nicht nur eine Gebührendimension, sondern auch eine Kapazitäts- und Verteilungsdimension (Wer parkt wo – und zu welchen Konditionen?).
2) 4. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren (Anlage 3)
Dem Ausschuss liegt die „4. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Hameln“ vor (Anlage 3). Hervorgehoben werden u. a.:
- Minutengenaue Abrechnung: „Je nach technischen Möglichkeiten erfolgt die Abrechnung minutengenau, je 3 Minuten, 6 Minuten oder entsprechend der Ticketwahl.“
- Geänderte Paragraphen: Es werden u. a. § 3 und § 5 neu gefasst. Aus den Textauszügen geht hervor, dass § 5 die Gebührenpflicht u. a. in der Parkraumbewirtschaftungszone 1 sowie auf den Parkplätzen am Brückenkopf unter der Hochstraße festlegt (inkl. aufgeführter Zeitfenster).
- Verfahrensstand & Inkrafttreten: Die Verordnung wird im Rat am 18. 09. 2025 beschlossen; die Änderung tritt am 01. 01. 2026 in Kraft (so im Verordnungstext ausgewiesen).
Diese Änderungsverordnung ist die rechtliche Basis für die künftige Erhebung und Abrechnung – einschließlich der feineren Taktung bei der Parkzeit-Berechnung.
3) Antrag der Mehrheitsgruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen (37/2025): Parkraumbewirtschaftung Wilhelmsplatz / Quartier Wilhelmstraße
Unter dem Titel „Antrag Parkraumbewirtschaftung Wilhelmsplatz der Mehrheitsgruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen vom 31.03.2025“ ist ein konkreter Antragstext hinterlegt, der sich auf die Überarbeitung des Parkraumkonzepts für das Quartier Wilhelmstraße bezieht. Kernpunkte:
- Höchstparkdauer im aufgezeigten Bereich soll von 1 Stunde auf 2 Stunden erweitert werden.
- Parkgebühren sollen entsprechend angeglichen werden.
- Begründung: Eine Höchstparkdauer von 1 Stunde reicht z. B. für Arztbesuche in dem Bereich nicht aus; Unterrichtseinheiten dauern in der Regel 90 Minuten, ein „Nachlösen“ sei in der Praxis nicht möglich.
- Anpassung an Vergleichsstandorte: Zeitliche Angleichung an den Parkplatz am Anwaltshaus/Ostertorwall ist ausdrücklich genannt.
- Verfahrensstand: Der Antrag wurde in der Sitzung am 22. 05. 2025 formal in den nächsten UmA am 21. 08. 2025 geschoben; dokumentiertes Abstimmungsergebnis Ja 13 / Nein 0 / Enthaltung 0.
Damit adressiert der Antrag konkrete Nutzerbedürfnisse (Termindauern, Unterrichtszeiten) und schlägt eine moderate Ausweitung der Verweildauer bei gleichzeitiger Gebührenanpassung vor.
4) Antrag der CDU-Fraktion (30.06.2025):
Digitale Parkraumübersicht für Hameln
Der CDU-Antrag zielt auf ein Smart-City-Konzept zur digitalen Erfassung und Anzeige von Parkraumverfügbarkeiten. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob dies in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont und den Stadtwerken Hameln Weserbergland realisiert werden kann. Wesentliche, in den Unterlagen aufgeführte Punkte:
- Integration der Parkhaus-Belegungsdaten in eine mobil abrufbare Lösung (z. B. Landkreis-App oder webbasierte Lösung).
- Anzeige von Parkdauer/Gebühren zusammen mit den Verfügbarkeiten.
- Nutzung der Echtzeitdaten zur intelligenten Steuerung (dynamische Parkleitsysteme, smarte Tarifmodelle, bedarfsgerechte Erweiterungen). In den Unterlagen heißt es ausdrücklich, dass eine gezielte Steuerung der Parkraumauslastung zur Verkehrsberuhigung und zur Aufwertung des öffentlichen Raums beiträgt und hilft, vorhandene Kapazitäten besser zu nutzen, bevor neue Flächen versiegelt werden – das spart Kosten und schützt Umwelt und Klima.
- Kooperation & Skalierung: Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken (Parkhaus-Betreiber) und dem Landkreis (Träger Smart-City-Projekt); perspektivische Ausweitung auf weitere Kommunen im Kreisgebiet wird benannt.
Der Antrag verknüpft damit Verfügbarkeitstransparenz, Tarifinformation und verkehrslenkende Effekte.
5) Änderungsantrag der FDP-Fraktion (64/2025): Mehr Parkraum in der Südstadt prüfen
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion (vom 13. 05. 2025) ergänzt die Debatte um eine räumliche Bedarfsprüfung und mögliche Kapazitätserweiterungen. Der Prüfauftrag richtet sich (in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) auf die Südstadt – räumlich abgegrenzt durch Ostertorwall, Deisterstraße/Deisterallee, Bahnhofstraße, Guter Ort, Ohsenerstraße und Hafenstraße. Inhaltlich soll geklärt werden,
- in welchem Umfang dort mehr Parkraum benötigt wird und
- welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, weiteren Parkraum zu schaffen,
- insbesondere unter Berücksichtigung der Mitarbeitenden und des Besucherverkehrs der ansässigen gewerblichen Betriebe und freiberuflichen Praxen sowie der Schulen (Viktoria-Luise-Gymnasium/TA).
Auch dieser Antrag wurde am 22. 05. 2025 in den UmA am 21. 08. 2025 geschoben; im Dokument ist für den damaligen Verfahrensschritt das Ergebnis Ja 13 / Nein 0 / Enthaltung 0 vermerkt.
6) Was bedeutet das Gesamtpaket?
Aus den Unterlagen ergibt sich ein Bündel von Maßnahmen und Prüfaufträgen:
- Regulatorisch-rechtlich: Die 4. Parkgebührenverordnung (minutengenaue Abrechnung, neu gefasste §§) setzt den Rahmen; Inkrafttreten 01. 01. 2026.
- Tariflich-räumlich: Ausweitung der Bewirtschaftung rund um den Wilhelmsplatz, Tarifänderungen Zone 2 (2025), Bewohnerparken wird zusammen mit der Bewirtschaftung implementiert.
- Nutzerorientiert: Höchstparkdauer 2 Std. im Quartier Wilhelmstraße (Antrag SPD/Grüne) mit Begründung aus realen Nutzungszeiten (Arzt, Unterricht).
- Digital & steuernd: Echtzeit-Transparenz über digitale Parkraumübersicht (CDU), inkl. Steuerung der Auslastung und Umwelt-/Klimanutzen.
- Kapazität & Gebietsentwicklung: FDP bittet um Bedarfs- und Potenzialanalyse für zusätzliche Parkflächen in einem klar abgegrenzten Südstadt-Gebiet.
Alles zusammen beschreibt die Unterlage eine Verzahnung von Rechtsgrundlage, Tarif-/Zonensteuerung, digitaler Information und kapazitativer Prüfung – ohne in den Dokumenten konkrete Summen, bauliche Maßnahmen oder Gebührenhöhen auszudifferenzieren.
Fazit
Die Parksituation in Hameln wird am 21. August 2025 in mehreren Facetten beraten: Gebührenrecht (inkl. minutengenauer Abrechnung, Inkrafttreten 2026), Erweiterung der Bewirtschaftung und Anpassung Zone 2, praxisnahe Erleichterungen (2-Stunden-Höchstparkdauer im Quartier Wilhelmstraße), digitale Transparenz (Echtzeit-Übersicht) sowie die Prüfung zusätzlichen Bedarfs in der Südstadt. Die Unterlagen bilden damit ein kohärentes Arbeitsprogramm für Verwaltung und Politik – mit klaren Prüfaufträgen und einem verbindlichen Ordnungsrahmen für die kommenden Monate.