Freitag, Oktober 10, 2025
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Stadt Hameln will Natur-Erlebnisraum „Fuchsbau“ durch Vorkaufsrecht sichern

Hameln. Die Stadt Hameln geht neue Wege, um den Natur-Erlebnisraum „Fuchsbau“ in der Südstadt langfristig für die Öffentlichkeit zu erhalten. Parallel zur Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 329 „Schulzentrum Süd“ soll eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden. Damit hätte die Stadt künftig das Recht, beim Verkauf des Grundstücks an der Heinrichstraße 9 vorrangig zuzuschlagen.

Warum eine Vorkaufsrechtsatzung?

Das Gelände an der Heinrichstraße, das vom Verein „Fuchsbau Hameln-Pyrmont e. V.“ als Natur-Erlebnisraum genutzt wird, ist bisher in Privatbesitz. Die Stadt möchte sicherstellen, dass es auch künftig für Kinder- und Jugendarbeit sowie für Umweltbildung genutzt werden kann.

Mit der Satzung sichert sich die Kommune ein präventives Sicherungsinstrument: Sollte das Grundstück verkauft werden, kann die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben und den Erwerb selbst vornehmen. Damit wird eine langfristige und geordnete städtebauliche Entwicklung garantiert.

Bedeutung für die Südstadt

Der „Fuchsbau“ bietet seit Jahren Kindern – insbesondere Vorschul- und Grundschülern – die Möglichkeit, Natur hautnah zu erleben. Hier lernen sie spielerisch, Verantwortung für Umwelt und Mitmenschen zu übernehmen. Durch die Satzung möchte die Stadt verhindern, dass das Gelände seine öffentliche Funktion verliert.

Besonders betont die Verwaltung, dass die Fläche eine wertvolle Ergänzung zum geplanten Schulzentrum Süd darstellt. Der Erlebnisgarten soll künftig sowohl von schulischen Gruppen als auch von privaten Initiativen genutzt werden und in die städtische Jugendarbeit eingebunden bleiben.

Rechtsgrundlage und Ablauf

Das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB kann von Gemeinden eingesetzt werden, wenn sie städtebauliche Maßnahmen vorbereiten oder sichern wollen. Es ergänzt klassische Instrumente wie Bebauungspläne oder Veränderungssperren.

Im konkreten Fall soll die Satzung nur für das Flurstück 777/19, Flur 74 der Gemarkung Hameln gelten. Sie tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Hameln in Kraft. Rechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder bestehende Erbbaurechte sind davon nicht betroffen.

Finanzielle Aspekte

Finanzielle Folgen entstehen nur dann, wenn die Stadt das Vorkaufsrecht tatsächlich ausübt. In diesem Fall müsste der Verkehrswert des Grundstücks gezahlt werden. Die Höhe der Kosten ist daher noch nicht absehbar.

Die Verwaltung betont jedoch, dass das Vorkaufsrecht lediglich das Recht zum Erwerb begründet – nicht die Pflicht. Die Entscheidung über den tatsächlichen Ankauf liegt in jedem Einzelfall beim Rat.

Stadtentwicklung mit grüner Note

Die Stadt Hameln verfolgt mit dieser Maßnahme eine klare Linie: Sie will städtebaulich wertvolle Flächen sichern, bevor private Investoren sie anderweitig nutzen können. Der Natur-Erlebnisraum ist Teil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, die Bildung, Umwelt und soziale Aspekte eng miteinander verknüpft.

Mit dem Ratsbeschluss im November 2025 würde Hameln ein starkes Signal senden: Grüne Bildungs- und Freizeitflächen sind integraler Bestandteil der Stadtentwicklung – und werden aktiv geschützt.

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