In Niedersachsen vollzieht sich derzeit ein beispielloser Angriff auf die demokratische Kontrollfunktion der Medien. Gedeckt durch eine höchst streitbare Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen, hat die Polizei Hameln den Pfad rechtsstaatlicher Mäßigung verlassen. Was als Aktenmanipulation begann, mündet nun in der offenen, physischen Observation eines Presseorgans.
Hameln/Lüneburg. Es ist ein Vorgang, der das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und die Gesetzstreue der Exekutive gleichermaßen erschüttert. Im Kern steht der Vorwurf der Urkundenunterdrückung – ein Mittel, das man gemeinhin mit krimineller Energie assoziiert, nicht mit dem Handeln einer Polizeiinspektion. Dass entlastendes Material unterschlagen worden sein soll, um einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) zu erzwingen, wiegt schwer. Dass das Verwaltungsgericht Göttingen diesen Zustand am 25. November per Beschluss zementierte, ist jedoch der eigentliche Skandal. Es ist ein fatales Signal, wenn Gerichte staatliche Intransparenz nicht aufbrechen, sondern rechtfertigen.
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Quelle: PrivatDie Überwachung als Exekutiv-Exzess Dieser gerichtliche Freifahrtschein hat in Hameln offenbar eine Hemmschwelle eingerissen. Die Polizei agiert nun im Stil eines Überwachungsorgans: Seit zwei Wochen werden die Schlagzeilen des Mediums „Dossier Hameln“ auf einer LED-Tafel mehrmals täglich von Polizeistreifen fotografisch dokumentiert. Es ist eine Machtdemonstration in Uniform.
Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um eine gezielte Schaffung eines Einschüchterungsmilieus. Dieser „Chilling Effect“ soll Journalisten die Botschaft vermitteln, dass kritische Distanz zur Staatsmacht unmittelbar zur polizeilichen Observation führt. Ein solches Vorgehen ist nicht nur unverhältnismäßig, es ist eine Pervertierung des polizeilichen Auftrags. Die Polizei schützt hier nicht die öffentliche Sicherheit, sondern das eigene Image vor der unbequemen Wahrheit.
Lüneburg als letzte Instanz der Vernunft Der Fall liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die Richter dort müssen erkennen, dass es hier um mehr geht als um Akteneinsicht. Es geht um die Frage, ob die Polizei in Niedersachsen Journalisten ungestraft observieren darf, wenn diese ihre Arbeit machen. Das Schweigen aus Göttingen hat die Geister der Willkür gerufen; Lüneburg muss sie nun mit der vollen Härte des Verfassungsrechts vertreiben.
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- Die Polizei Hameln observiert mehrmals täglich die Berichterstattung von DOSSIER HAMELN: Tim Menke
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