Hameln. Das geplante Schulzentrum Süd in der Hamelner Südstadt erhält einen größeren Geltungsbereich. Der Rat der Stadt Hameln soll am 12. November 2025 die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 329 beschließen. Damit wird nicht nur Platz für den Neubau des Schulzentrums geschaffen, sondern auch der beliebte Natur-Erlebnisraum „Fuchsbau“ an der Heinrichstraße planungsrechtlich gesichert.
Hintergrund: Neuer Geltungsbereich
Bereits Ende 2023 hatte der Rat einen Aufstellungsbeschluss für das Areal gefasst. Nun soll der Geltungsbereich erweitert werden. Neben dem bisherigen Flurstück 38/13 umfasst der Plan künftig auch das Flurstück 777/19, auf dem sich der „Fuchsbau“ befindet. Diese 2.556 Quadratmeter große Fläche ist bislang in Privatbesitz, wird jedoch seit Jahren für Umweltbildungsarbeit genutzt.
Der „Fuchsbau“ – Natur erleben in der Südstadt
Der Natur-Erlebnisraum „Fuchsbau“, getragen vom gleichnamigen Verein, bietet insbesondere Vorschul- und Grundschulkindern die Möglichkeit, spielerisch Natur zu entdecken und Umweltbewusstsein zu entwickeln. Kinder lernen hier, verantwortungsvoll mit sich selbst, mit anderen und mit der Umwelt umzugehen.
In der Saison 2025 blieb der „Fuchsbau“ allerdings geschlossen. Mit der geplanten Festsetzung als öffentliche Grünfläche möchte die Stadt sicherstellen, dass der Ort langfristig erhalten bleibt und öffentlich zugänglich ist. Insbesondere für die Kinder und Jugendlichen der Südstadt soll er ein wichtiger Bestandteil der Freizeit- und Bildungsangebote bleiben.
Ergänzung zum Schulzentrum
Das Schulzentrum Süd wird auf dem benachbarten Areal neu gebaut. Mit Sportanlagen, Hallen und Unterrichtsräumen entsteht ein moderner Bildungsstandort. Der „Fuchsbau“ soll diesen Standort ergänzen: Er wird als grüner Lernort verstanden, der außerschulische Bildung fördert und durch Angebote der städtischen Kinder- und Jugendarbeit zusätzlich belebt werden kann.
Die Verwaltung sieht darin eine „wertvolle Ergänzung“ und betont die Synergien zwischen schulischer Bildung und Umweltpädagogik. Auch private Initiativen aus dem Stadtteil sollen die Fläche künftig nutzen können.
Vorkaufsrecht zur Sicherung
Um die Fläche langfristig für die Öffentlichkeit zu sichern, bereitet die Stadt parallel eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stadt ein vorrangiges Ankaufsrecht erhält, falls die private Eigentümerin verkaufen möchte.
Das besondere Vorkaufsrecht ist ein Instrument, das Kommunen nutzen können, um Flächen mit besonderer städtebaulicher Bedeutung zu sichern. Es ermöglicht eine gezielte Bodenvorratspolitik und erleichtert spätere Planungen. In Hameln soll es verhindern, dass der Natur-Erlebnisraum in private Hände übergeht und möglicherweise anderweitig genutzt wird.
Stadtentwicklung und Umweltpädagogik
Das Vorhaben passt auch zu den strategischen Zielen der Stadt. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) ist festgelegt, dass Hameln neue Lern- und Erfahrungsräume für Kinder schaffen und bestehende Bildungsangebote eng mit Umweltthemen verknüpfen möchte. Der „Fuchsbau“ erfüllt diese Anforderungen in besonderer Weise.
Gleichzeitig ergänzt er die Leitlinie, die Südstadt aufzuwerten und mehr grüne Freiräume für die Bevölkerung zu sichern. Durch die Anbindung an das Schulzentrum entstehen neue Möglichkeiten, Unterricht und Freizeitangebote zu verbinden.
Finanzierung und Verfahren
Finanzielle Auswirkungen entstehen zunächst nicht. Kosten entstehen erst dann, wenn die Stadt ihr Vorkaufsrecht tatsächlich ausübt und das Grundstück erwirbt. Die Höhe ist abhängig vom Verkehrswert zum Zeitpunkt eines Verkaufs.
Da es sich um ein Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, sind weder eine Umweltprüfung noch eine zusammenfassende Erklärung erforderlich. Eingriffe in Natur und Landschaft werden so behandelt, als ob sie bereits zulässig gewesen wären.
Ausblick
Mit der Erweiterung des Bebauungsplans sichert Hameln nicht nur den Bildungsstandort Schulzentrum Süd, sondern auch einen einzigartigen Ort für Naturerlebnisse in der Südstadt. Die politischen Gremien beraten im Oktober und November über die Vorlage. Die endgültige Entscheidung fällt im Rat am 12. November 2025.