Hameln. Wer in Hameln einen Mähroboter besitzt, muss ab sofort die Uhr im Blick behalten: Die Stadt hat ein generelles Nachtfahrverbot für automatische Rasenmäher erlassen. Betroffen ist der Zeitraum von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Tagsüber bleibt der Einsatz der Geräte weiterhin uneingeschränkt möglich.
Hintergrund der Regelung ist der Schutz nachtaktiver Wildtiere. Besonders der Igel ist durch die rotierenden Messer der Mähroboter akut gefährdet: Sein natürlicher Schutzreflex – das Einrollen bei Gefahr – bietet gegenüber den Klingen keinerlei Sicherheit. Neben dem Igel sind auch Frösche, Molche, Waldmäuse und noch nicht flugfähige Jungvögel betroffen, die in den Abend- und Nachtstunden aktiv oder schutzlos im Gras sind.
Obwohl einige Hersteller zunehmend auf technische Schutzsysteme zur Kleintier-Erkennung setzen, sieht die Stadt Hameln diese Lösungen nach aktuellem Stand als nicht ausreichend an. Bereits eine einzelne Fehlfunktion kann für ein Tier, das sich instinktiv nicht bewegt, lebensgefährlich werden. Das Nachtfahrverbot soll dort eingreifen, wo die Technik an ihre Grenzen stößt.
Die Stadt betont, bewusst auf eine maßvolle und alltagstaugliche Regelung zu setzen, die weder Gartenbesitzer übermäßig einschränkt noch Wildtiere schutzlos lässt. Verstöße gegen das Verbot können jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.


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