Manche Tiere haben eine letzte Strategie, wenn alle anderen versagen. Sie hören auf, sich zu bewegen. Sie atmen flach. Sie warten. Sie hoffen, dass der Feind das Interesse verliert und weiterzieht. Nicht immer geht diese Strategie auf.
Es ist ein unangenehmer Anblick einer lnstitution, deren Selbstverständnis eines der Stärke und Autorität ist.
Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden stellt sich tot. Die Polizeidirektion Göttingen stellt sich tot. Das Niedersächsische Innenministerium stellt sich tot.
Die Falle, die sie selbst gebaut haben.
Ein Großteil unserer (Verdachts-)Berichterstattung wird erst dadurch rechtlich zulässig, dass wir ein Presseorgan sind. Umkehrschluss: Wenn wir kein Presseorgan sein sollten, wie von der PD Göttingen behauptet, ergibt sich eine erhebliche juristische Exposition unsererseits. Klagen gegen unsere Veröffentlichungen könnten Selbstläufer sein, den Betroffenen möglicherweise hohe Schmerzensgelder zustehen. Wenn man also wirklich glaubt, wir seien kein Presseorgan – wieso wird dann nicht geklagt?
Eine Behörde, die im Recht ist, klagt. Eine Behörde, die nichts zu verbergen hat, antwortet. Eine Behörde, die Fehler eingesteht, arbeitet auf. Die PD Göttingen tut seit Monaten nichts davon. Nicht, weil sie keine Mittel hätte. Sondern weil jedes Mittel zur Falle wird:
Klagen — erzwingt Akteneinsicht. Akteneinsicht zeigt, was in den Akten fehlt.
Antworten — erzwingt Festlegung. Festlegung kann widerlegt werden.
Aufarbeiten — bestätigt, dass etwas aufgearbeitet werden muss.
Also: nichts. Stillhalten. Tot stellen. Warten.
Seit dem 17. Oktober 2025 hängt unsere LED-Tafel im Zentrum von Hameln. Vorwürfe gegen die PI Hameln. Verfassungswidrigkeit. Urkundenunterdrückung. Namen von Beamten. Täglich sichtbar für Tausende Bürger. Was ist passiert? Nichts. Kein Anwalt. Kein Gericht. Kein Brief. Ein Schweigen, das eine sehr eindeutige Sprache spricht. Die Sprache einer Behörde, die genau weiß, dass jeder Schritt ihre Situation verschlechtert. Die weiß, dass das selbst gebaute Kartenhaus bei der kleinsten Bewegung in sich zusammenfällt.
Neun Anfragen. Eine Reaktion. Die falsche.
Neun Presseanfragen seit September 2025. Null inhaltliche Antworten. Dann fragte T-Online an — dreißig Millionen Leser monatlich. Dieselbe Antwort: Schweigen.
Irgendwann bewegte sich etwas. Der Leiter des Dezernats 01 der Polizeidirektion Göttingen schrieb uns. Er forderte uns auf, keine Presseanfragen mehr zu stellen. Er stellte den OVG-Beschluss vom 23. Januar 2026 falsch dar — das Gericht hatte über Eilbedürftigkeit entschieden, nicht über den Anspruch. Das war keine Stärke. Das war die Zuckung eines Tieres, das sich tot stellt.
Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte unsere Anspruchsberechtigung ausdrücklich bestätigt. Das OVG hat diese Feststellung nicht aufgehoben, hat sie nicht einmal als fraglich erwähnt. Die PD Göttingen weiß das. Deshalb klagt sie nicht. Deshalb schweigt sie. Deshalb friert sie ein.
Das Schachbrett.
Oben sieht es anders aus. Dort wird nicht mehr gezuckt. Dort sitzt man vor einem Schachbrett und rührt sich nicht.
Landespolizeipräsident Axel Brockmann hat persönlich zugesagt, sich der Sache anzunehmen. Das Ergebnis: ein Bescheid mit einem Wort: „Unbegründet.“ Staatssekretär Manke weiß es seit dem 16. Februar 2026. Ministerin Behrens seit dem 16. März 2026.
Sie sehen das Brett. Sie sehen die Züge. Sie wissen, dass jeder Zug die Position verschlechtert. Also machen sie keinen.
Aber das Spiel läuft weiter. Die Zeit tickt. Und im Schach verliert man auch durch Zeitablauf.
Auf der anderen Seite des Bretts.
Prof. Dr. Volker Erb ist Mitherausgeber des Löwe-Rosenberg — dem Standardkommentar zur Strafprozessordnung — und des Münchener Kommentars zum StGB — dem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch. Er hat zwei Gutachten zum vorliegenden Fall erstellt.
Die Durchsuchung vom 17. Oktober 2024 war verfassungswidrig. Die Ermittler haben in erheblichem Ausmaß gegen § 160 Abs. 2 StPO verstoßen. Und: Eine bewusste Nichtaufnahme entlastender Kontrollberichte in die Akte begründet Urkundenunterdrückung gemäß § 274 StGB.
Der Mann, der den maßgeblichen Kommentar zu genau diesen Vorschriften geschrieben hat, sagt: verfassungswidrig, bewusste Zurückhaltung: Straftat.
Das Ministerium sagt: unbegründet. Kein Argument. Kein Satz der Begründung. Einfach: unbegründet.
Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor — Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer — vertritt die Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle bzw. jetzt der – nach Prüfung – zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover. Die Anzeige wird gerade erweitert. Inhaltlich. Personell. Aufgrund erheblicher neuer Erkenntnisse nach umfassender forensischer Analyse der Akte.
Auf einer Seite des Bretts: zwei der renommiertesten Juristen Deutschlands. Gutachten. Strafanzeige. Erweiterung. Bewegung.
Auf der anderen Seite: eine Behörde, auf dem Rücken liegend. Sie stellen sich tot. Und hoffen, dass wir weiterziehen.
Wir ziehen nicht weiter.
Die Strategie, sich tot zu stellen, funktioniert nur unter einer Bedingung: Der Gegner muss das Interesse verlieren. Wir verlieren das Interesse nicht.
Sie wissen nicht, was wir wissen. Was die erheblichen neuen Erkenntnisse sind, aufgrund derer die Strafanzeige gerade inhaltlich und personell erweitert wird. Welche weiteren Handlungsstränge es gibt, und wann die Realität sie einholen wird.
Helllmich wartet.
Lohmann wartet.
Kinzel wartet.
Wulff-Bruhn wartet.
Brockmann wartet.
Manke wartet.
Behrens wartet.
Sie warten darauf, dass es aufhört.
Doch sie stehen vor einem Dilemma: Irgendwann hört das Tier, das sich tot stellt, auf zu atmen — oder es muss aufstehen. Wenn nicht für uns, dann für andere.


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