preloader
7. September 2025

Die Stadt Hameln will den Schulstandort Basberg/Niels-Stensen baulich und funktional neu aufstellen – und passt dafür den Bebauungsplan Nr. 495 (Änderung 2) an. Der Schritt ist mehr als formal: Er schafft das Planrecht für Aufstockung, Verbindungsbau und Ganztagsausbau, flankiert von einer umfassenden Sanierungsagenda (u. a. Brandschutz, Trinkwasser, Barrierefreiheit). Auslöser ist der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026, der am Standort zusätzliche Räume erfordert. Die Schülerzahlen selbst sollen in etwa konstant bleiben (ca. 250 Basbergschule, ca. 135 Niels-Stensen-Schule). 

Wo wird geplant – und wie groß ist der Eingriff?

Das Plangebiet liegt im Osten der Kernstadt, vollständig von Wohnbebauung umschlossen, rund 1,3 km von der Altstadt entfernt. Geregelt wird der gesamte Geltungsbereich des B-Plans 495 (inkl. 1. Änderung) auf ca. 2 ha – mit exakter Flurstücksauflistung (71/32, 71/34, 76/84, 79/93 sowie teilweise 71/37, 76/56, Flur 16). 

Geltungsbereich B-Plan – Quelle. Stadt Hameln

Die städtebaulichen Daten quantifizieren die Nutzung: 87 %Fläche für den Gemeinbedarf“ (davon 1.163 m² Erhaltungsgebot), 3 %Allgemeines Wohngebiet“, 10 %Verkehrsfläche“; zusammen 18.647 m². Damit ist klar: Es handelt sich um eine schulische Schwerpunktentwicklung – Wohnen bleibt marginal. 

Was genau gebaut und saniert wird

Bebauungsplan Basbergschule - Quelle: Stadt Hameln
Bebauungsplan Basbergschule – Quelle: Stadt Hameln

Kernstücke der Maßnahme sind die Aufstockung eines Schulgebäudes sowie ein „Verbindungsriegel“ zwischen Basberg- und Niels-Stensen-Schule, der zusätzliche Räume für den Ganztag bereitstellt. Weil dafür bestehende Baugrenzen überschritten würden und die bisherige Baumassenzahl nicht mehr auskömmlich ist, braucht es die Planänderung. Parallel werden Brandschutz, Trinkwasseranlagen und die barrierefreie Erschließung auf einen aktuellen Standard gehoben. 

Ein Plankonzept (Stand 23.10.2023, „just architects“, Paderborn) visualisiert die räumliche Logik; Grundlage der B-Plan-Begründung. 

Konzept Basbergschule – Quelle: Just Architects, Paderborn

Artenschutz & Umwelt: Fachbeitrag ohne akuten Konflikt – Vorsorge bleibt Pflicht

Für die Änderung wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Biodata GbR, Stand 9. Mai 2025) erarbeitet. Untersucht wurden (potenzielle) Fortpflanzungs- und Ruhestätten an den Gebäuden (Nester, Spalten, Attika-Nischen) sowie Brutvögel und Fledermäuse. Gebäudekontrollen am 10.05.2024 und Schwärmkontrollen am 03.09.2024 sowie 15.04.2025 ergaben keine Hinweise auf eine tatsächliche Nutzung der identifizierten Potenzialstrukturen durch streng geschützte Arten. Ergebnis: „Derzeit keine Hinweise auf artenschutzrechtliche Konflikte“ – gleichwohl gilt § 44 BNatSchG unmittelbar; Abriss/Vegetationsarbeiten sind zeitlich und methodisch artenschutzkonform zu planen.     

Kampfmittel: Vollflächige Tiefensondierung – Freimeldung liegt vor

Die Luftbildauswertung 2022 des LGLN/KBD zeigte zunächst Teilverdachtslagen auf dem Areal. Nach neuen Kriegsluftbildern wurde am 10.01.2025 der Sondierungsbedarf auf nahezu den kompletten Geltungsbereich ausgeweitet. In Februar–März 2025 erfolgte eine fachgerechte Tiefensondierung; am 20.03.2025 bescheinigte BITEK Bergungsdienst die Kampfmittelfreiheit nach DIN 18299/18323 VOB/C. Wichtig: Ein grundsätzliches Restrisiko (z. B. Kleinmunition in größeren Tiefen) besteht technisch immer; bei Verdacht sind Arbeiten sofort einzustellen und KBD/Ordnungsamt zu informieren.   

Leitungen, Archäologie, Erkundungspflichten

Im Begründungsdokument ist u. a. der Verlauf einer privaten Schmutzwasserleitung über das Schulgrundstück kartiert – für die Ausführungsplanung relevant. Archäologische Hinweise liegen nicht vor; gleichwohl gilt die Meldepflicht nach § 14 Abs. 1 NDSchG. Für alle Tiefbauarbeiten wird die Erkundungspflicht gegenüber Leitungsbetreibern betont (Koordination vor Baubeginn).   

Geld & Förderung: 23 Mio. € veranschlagt – Ganztagsmittel bis 2,43 Mio. €

Für Sanierung und Erweiterung sind 23.000.000 € angesetzt (davon 10.000.000 € im 2. Nachtragshaushalt 2022/2023). Für den Ganztagsausbau erhält Hameln nach der Richtlinie (RdErl. d. MK v. 28.02.2024, VORIS 22410) maximal 2.429.497,79 € Fördermittel. Der B-Plan selbst löst keine Kosten, sondern Planrecht aus; die Finanzierung wird baulich wirksam. 

Niels-Stensen-Schule – Quelle: Niels-Stensen-Schule

Verfahren & Recht: Von Aufstellungsbeschluss bis Auslegung

Der Verwaltungsausschuss fasste den Aufstellungsbeschluss am 28.02.2024; die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 04D/2024 (17.04.2024) mit Hinweis in der DEWEZET (20.04.2024). Das Verfahren folgt den BauGB-Standards: Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (2), Behördenbeteiligung § 4 (2), anschließend Abwägung, Satzungsbeschluss. Die Verfahrensvermerke werden laufend fortgeschrieben

Warum die Planänderung unverzichtbar ist

Ohne Anpassung des B-Plans wäre die bauliche UmsetzungAufstockung, Verbindungsbau, Nutzungsintensivierung für Ganztagplanungsrechtlich nicht gedeckt (u. a. wegen Baugrenzen/ehemaliger Baumassenzahl). Die Änderung 2 überführt den Bestandsstandort in ein rechtssicheres Korsett, das die funktionale Kopplung der beiden Schulen ermöglicht – ohne die Schülerzahl hochzuskalieren. Das ist angesichts begrenzter innerstädtischer Flächen und des Ganztagsrechtsanspruchs ab 2026 der schlüssigste Weg, Kapazität im Bestand zu schaffen. 

Risiken & Auflagen im Blick

  • Artenschutz: Zwar kein aktueller Konflikthinweis, aber zeitliche Bauabläufe (Brut-/Schwärmzeiten), Baum-/Fassadenarbeiten und Ersatzhabitate müssen vorausschauend gesteuert werden. 
  • Kampfmittel: Freimeldung liegt vor; Alarm- und Meldekette bleibt verpflichtend. 
  • Technik/Leitungen: Private Abwasserführung beachten; Erkundungspflicht vor Tiefbau.   
  • Kosten: 23 Mio. € Gesamtansatz, 2,43 Mio. € Ganztagsförderung – Finanzlast entsteht in der Bauphase, nicht durch den Plan selbst. 

Fazit

Die 2. Änderung des B-Plans 495 ist die planerische Stellschraube, mit der Hameln den Ganztag am Doppelstandort Basberg/Niels-Stensen baulich absichert – bei hoher technischer Sorgfalt (Artenschutz, Kampfmittel, Leitungen) und klarer Priorität auf dem Gemeinbedarf (87 % der Fläche).

Die Unterlagen sind detailliert und räumen zentrale Risiken vorab: Artenschutz derzeit konfliktfrei, Kampfmittel sondiert, Verfahrensgang sauber dokumentiert. Aus städtebaulicher Sicht ist das Projekt konsequent, weil es im Bestand aufwertet, statt neue Flächen zu verbrauchen – und so die Ganztagsanforderungen ab 2026 rechtzeitig hinterlegt. Jetzt liegt es am Rat, das Planrecht in Bau- und Vergabeschritte zu überführen – mit dem Ziel, dass die bauliche Realität der pädagogischen Notwendigkeit folgt.