Hameln. Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss Öffentlichkeit zulassen. Doch der Landkreis Hameln-Pyrmont unter der Leitung des bald scheidenden Landrats Dirk Adomat tut sich damit offenbar schwer:
Schon im Frühjahr ließ die Kreisverwaltung ein privat betriebenes Instagram-Profil sperren, das sich kritisch und satirisch mit Verwaltungsthemen befasst hatte. Ohne rechtliche Grundlage und ohne nachvollziehbare Begründung – und in klarem Widerspruch zu einschlägiger Rechtsprechung. Erst eine anwaltliche Abmahnung zwang die Behörde zum Einlenken: Die Sperre wurde aufgehoben, ein Eingeständnis des Fehlers blieb aus.
Nun sorgt ein weiterer Fall für Irritationen: Eine detaillierte Presseanfrage der Zeitung Dossier Hameln zu den Einnahmen aus Bußgeldern für Geschwindigkeitsverstöße blieb unbeantwortet – obwohl Behörden nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Pressegesetzes verpflichtet sind, der Presse die für ihre Arbeit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
§ 4 Abs. 1 NPresseG
Die Redaktion hatte bereits am 22. Oktober 2025 um Auskunft gebeten und am 28. Oktober an die Beantwortung erinnert: Wie hoch sind die geplanten und tatsächlichen Bußgeldeinnahmen des Jahres 2025? Welchen Anteil haben die beiden mobilen Blitzer-Anhänger, die Tag und Nacht im Landkreis im Einsatz sind und Bußgelder erwirtschaften? Wurden Prognosen angepasst? – Keine Eingangsbestätigung, keine Antwort.
„Pressefreiheit funktioniert nur, wenn öffentliche Stellen bereit sind, Rechenschaft abzulegen“, sagt die Redaktion. „Das Ignorieren gesetzlicher Auskunftspflichten ist nicht bloß unhöflich, sondern demokratiegefährdend.“
Dass die Kreisverwaltung unter der Leitung von Landrat Dirk Adomat inzwischen mehrfach durch „restriktives“ Kommunikationsverhalten auffällt, wirft Fragen auf. Denn beides – das Schweigen auf Pressefragen und das Blockieren missliebiger Stimmen – berührt Grundrechte: die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit. Beide sind in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und gehören zum Fundament jeder demokratischen Verwaltungskultur.
Statt Dialog: Schweigen. Statt Transparenz: Abschottung. Wer sich so verhält, stärkt das Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und beschädigt das öffentliche Vertrauen.
Kommentar: Wenn Verwaltung und Verfassung auseinander driften
Quelle: Landkreis Hameln PyrmontLandrat Dirk Adomat (SPD)
Transparenz ist keine Option, sie ist Pflicht. Eine Verwaltung, die Presseanfragen ignoriert und kritische Stimmen in sozialen Medien blockiert, schadet nicht den Journalisten – sie schadet der Demokratie. Denn wer die Öffentlichkeit ausschließt, verliert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, deren Kontrolle er eigentlich dient.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat unter der Führung von Landrat Dirk Adomat in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, wie schwer ihm der offene Umgang mit Kritik fällt. Schweigen ersetzt keine Argumente, und das Blockieren unbequemer Stimmen ist kein Ersatz für Kommunikation.
Artikel 5 des Grundgesetzes ist keine Fußnote, sondern Fundament – er schützt die Pressefreiheit ebenso wie die Meinungsfreiheit, auch wenn die geäußerten Meinungen unbequem sind.
Vielleicht bringt die Landratswahl im kommenden Jahr einen Neuanfang – hin zu einer Verwaltung, die Transparenz nicht als Zumutung, sondern als Selbstverständlichkeit begreift. Denn wer öffentliche Verantwortung trägt, sollte das Vertrauen, das ihm übertragen wurde, nicht durch Mauern, sondern durch Offenheit festigen.
Bildquellen
- Landrat Dirk Adomat – Quelle: Landkreis Hameln Pyrmont: Landkreis Hameln Pyrmont
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